Hygieneuntersuchungen
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Die Krankenhaushygiene umfasst die infektionshygienische Begehung und fachliche Beratung der medizinischen Fachabteilungen/Stationen in einem Krankenhaus. Die bei der Begehung festgestellten Gegebenheiten werden in einer gutachterlichen Stellungnahme zusammengefasst und der Klinik übermittelt.
Schwerpunktmäßig werden bei der Begehung die
- betrieblich-organisatorischen sowie
- baulich-funktionellen
Einheiten überprüft.
Das Krankenhaus kann anhand der aufgezeigten Strukturen hygienische Maßnahmen zur Verbesserung der Krankenhaushygiene einleiten, und somit Infektionen frühzeitig
- erkennen,
- vorbeugen und
- bekämpfen.
Die infektionshygienische Überwachung des Krankenhauses erfolgt auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) des Landes NRW, sowie der Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO).
Ebenfalls fallen unter die infektionshygienische Überwachung des Gesundheitsamtes medizinische Einrichtungen wie:
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Dialyseeinrichtungen
- Tageskliniken
- Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Entbindungseinrichtungen
- sonstige Behandlungs- und Vorsorgeeinrichtungen in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden wie, Arztpraxen, Zahnarztpraxen sowie humanmedizinische Heilberufe
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen