Krankenhilfe nach §40 SGB VIII

    Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

    Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

    Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe ist teilweise ein Eigenbeitrag zu erbringen, d. h. die Leistungen sind ggfls. einkommens- und vermögensabhängig.

    Die Kreise und kreisfreien Städte sind zuständige Träger der Eingliederungshilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II.

    Für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen bzw. Mehrfachbehinderungen liegt die Zuständigkeit beim Sozialamt; für Kinder und Jugendliche mit ausschließlich seelischer Behinderung beim Jugendamt. 

    Der Antrag ist wie folgt zu stellen:

    Antragsstellung Landschaftsverband Rheinland (LVR) Kreis Viersen Landschaftsverband Rheinland (LVR) Leistungen vor Einschulung, z.B.: Leistungen während der Schulzeit, z.B.: ab Beendigung der Schule, z.B.:
    • individuelle heilpädagogische Leistungen in Kindertagesstätten (z. B. KiTa-Assistenz)
    • heilpädagogische Frühförderung
    • interdisziplinäre Frühförderung
    • Autismustherapie 
    • Integrationshilfen in der Schule
    • Autismustherapie
    • Heilpädagogik
    • Hilfsmittel
    • Hilfen zur Mobilität
    • Freizeitassistenz
    • Gebärdensprachkurs
    • Besuch von Werkstätten
    • Therapien
    • Assistenzleistungen
    • Betreutes Wohnen 

     

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50/4 Besondere soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50/1 Sozialverwaltung, Hilfe in Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Antragsbegründende Unterlagen, wie z. B. ein aktueller Befundbericht des Kinderarztes oder eines anderen Fach-/Arztes (SPZ, Kinderneurologie o. ä.)   

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de