Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung
Beschreibung
Hinweise für Unna
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Diesen Zuschuss gibt es als:
- Mietzuschuss: für den/die Mieter*in einer Wohnung/Bewohner einer Wohnung
- Lastenzuschuss: für den/die Eigentümer*in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Ob Sie und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von den folgenden Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners überprüfen. Sofern nach der Berechnung ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Sie im Anschluss direkt online einen Antrag stellen.
Alternativ können Sie den Antrag auf Wohngeld unter Verwendung der Formulare (s. Dokumente) stellen. Diese können wie folgt übermittelt werden:
- Übersendung per Post (z. H. Wohngeldstelle)
- per E-Mail (wohngeld@stadt-unna.de)
Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:
- A - F: Herr Siegel
- G - K: Frau Thiede
- L - R: Herr Yilmaz
- S-Z: Herr Raczynski
Bitte beachten Sie die Servicezeiten der Wohngeldstelle:
Dienstags: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstags: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021
Stichwörter
Hinweise für Unna