vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

    Wohngeldbeantragung in Zeiten der Corona-Krise

    Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 kommt es auch in der Wallfahrtsstadt Werl zu Einschränkungen des Publikumsverkehrs.

    Aus diesem Grund können Sie derzeit einen Wohngeldantrag auch online stellen. Über den Wohngeldrechner NRW ("Wohngeldproberechner") können sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Der Wohngeldrechner berücksichtigt die seit dem 01.01.2020 in Kraft getretene Neuberechnung des Wohngeldes. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden.

    Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die Wohngeldstelle der Wallfahrtsstadt Werl weitergeleitet.

     

    Schritt für Schritt zum Wohngeld:
    Erläuterung zum Wohngeld
    Hinweise zum Wohngeldantrag 
     

    Informationen des Ministeriums zum 2. Heizkostenzuschuss und zur Wohngeldreform 2023 in verschiedenen Sprachen:
    Deutsch
    Englisch
    Türkisch

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bf03ea5de2ab5a125795da1a2b5480bc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    Fax: 02922 800-5099

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

     

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werl

    • Wohngeldgesetz (WoGG)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de