Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung
Beschreibung
Hinweise für Herne
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne in allen Wohngeldfragen.
Telefonisch erreichen Sie uns montags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr
und dienstags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr unter der Servicehotline 02323 16 - 3414.
Für persönliche Vorsprachen benötigen Sie einen Termin.
Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02323 - 16 3414 oder per E-Mail unter wohngeld@herne.de möglich.
Zum Online-Antrag auf Wohngeld gelangen Sie hier.
Hinweis zum Einreichen von Unterlagen:
Bitte reichen Sie notwendige Unterlagen und Nachweise möglichst als Kopie ein. Aufgrund der Digitalisierung der Verwaltung und Einführung der elektronischen Akte werden eingereichte Dokumente nach kurzer Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform entsorgt und vernichtet. Gerne können Sie Ihre Dokumente auch digital (per E-Mail) übersenden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021