Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Antragberechtigt für einen Mietzuschuss sind:
- der Mieter, Untermieter oder mietähnlich Nutzungsberechtigte von Wohnraum,
- der Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes,
- der Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus.
Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.
Antrag auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) als ausfüllbares PDF Des Weiteren besteht hier die Möglichkeit online zu beantragen, dass das Antragsformular per Post an Sie versendet wird. Antragberechtigt für einen Lastenzuschuss sind:- der Eigentümer eines Eigenheims, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
- der Eigentümer einer Eigentumswohnung,
- der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts,
- Personen, die Anspruch auf Übereignung, Bestellung oder Übertragung des Gebäudes, Wohnungseigentums oder Dauerwohnrechts haben.
Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.
Antrag auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) als ausfüllbares PDF Des Weiteren besteht hier die Möglichkeit online zu beantragen, dass das Antragsformular per Post an Sie versendet wird. Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt, wobei der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats beginnt, in dem der Antrag gestellt worden ist.Servicezeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag: Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: Freitag: 08:30 - 12:00 UhrFür weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021
Stichwörter
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