Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 - aktuelle Informationen
Zum 01.01.2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten.
Bürger*innen, die bereits Wohngeld beziehen, werden automatisch das "neue Wohngeld" erhalten.
Eine Antragstellung ist erst notwendig, wenn der Bewilligungszeitraum endet.
Die Berechnung, das Erstellen der Bescheide und auch die Auszahlung des Wohngeldes wird vom Landesbetrieb IT.NRW vorgenommen. Das zuständige Landesministerium weist vorsorglich darauf hin, dass das Berechnungsverfahren zu Jahresanfang nicht sofort auf das neue Recht umgestellt werden kann. Bei laufenden Wohngeldzahlungen werden nach Umstellung des Programms, eine automatische Neuberechnung und Nachzahlungen vorgenommen. Zurzeit geht das Landesministerium davon aus, dass die Umstellung des Berechnungsverfahren zum 01. April 2023 abgeschlossen sein soll. Die Nachzahlungen sollten somit bei laufenden Wohngeldzahlungen im April 2023 ausgezahlt werden.
Für Bürger*innen, die erstmalig Wohngeld beantragen, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Antrag auf Wohngeld/Lastenzuschuss
- Nachweis Mietzahlungen (Kontoauszug, Mietbescheinigung)
- Nachweis Einkommen anhand von 3 Lohnabrechnungen oder einer Verdienstbescheinigung und einer Lohnabrechnung
Aufgrund des erhöhten Telefonaufkommens ist die Wohngeldstelle unter der Sammelnummer: 05251-8815095 oder über wohngeldstelle@paderborn.de zu erreichen.
Der Zweck des Wohngeldes ist, die wirtschaftliche Sicherung und angemessenes, familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen.
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (für Mieter) oder Belastung (für Wohneigentümer) für Haushalte mit geringem Einkommen.
Insbesondere Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld I und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen gehören zur Gruppe der Wohngeldbezieher.
Anders als beispielweise beim Bürgergeld oder der Grundsicherung für Ältere und Nichterwerbstätige ist es beim Bezug von Wohngeld in der Regel unschädlich, wenn man über Vermögen verfügt (z.B. Sparguthaben).
Nur dann, wenn Vermögen in erheblichem Umfang (z.B. bei einer Person über 60.000 €) vorhanden ist, besteht kein Wohngeldanspruch.
Das Einkommen oder Vermögen naher Verwandter außerhalb des eigenen Haushaltes spielt für den Bezug von Wohngeld ebenfalls keine Rolle.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Um die Anspruchsvoraussetzungen zu belegen, wird zusammen mit dem entsprechenden Antragsvordruck, eine Mietbescheinigung und ein Einkommensnachweis benötigt. Welche Unterlagen im Einzelfall darüber hinaus erforderlich sind, erfahren Sie bei unserer Wohngeldstelle.
Entsprechende Vordrucke finden Sie unter "Downloads" und bei den Standorten der Stadtverwaltung Paderborn, "Am Hoppenhof 33" (Wohngeldstelle) und an der Infozentrale "Am Abdinghof 11".
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021
Stichwörter
Hinweise für Paderborn