vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer ErhöhungOnline erledigen

    Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 - aktuelle Informationen

    Zum 01.01.2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten.

    Bürger*innen, die bereits Wohngeld beziehen, werden automatisch das "neue Wohngeld" erhalten.

    Eine Antragstellung ist erst notwendig, wenn der Bewilligungszeitraum endet.

    Die Berechnung, das Erstellen der Bescheide und auch die Auszahlung des Wohngeldes wird vom Landesbetrieb IT.NRW vorgenommen. Das zuständige Landesministerium weist vorsorglich darauf hin, dass das Berechnungsverfahren zu Jahresanfang nicht sofort auf das neue Recht umgestellt werden kann. Bei laufenden Wohngeldzahlungen werden nach Umstellung des Programms, eine automatische Neuberechnung und Nachzahlungen vorgenommen. Zurzeit geht das Landesministerium davon aus, dass die Umstellung des Berechnungsverfahren zum 01. April 2023 abgeschlossen sein soll. Die Nachzahlungen sollten somit bei laufenden Wohngeldzahlungen im April 2023 ausgezahlt werden.

     

    Für Bürger*innen, die erstmalig Wohngeld beantragen, sind folgende Unterlagen notwendig:

    • Antrag auf Wohngeld/Lastenzuschuss
    • Nachweis Mietzahlungen (Kontoauszug, Mietbescheinigung)
    • Nachweis Einkommen anhand von 3 Lohnabrechnungen oder einer Verdienstbescheinigung und einer Lohnabrechnung

     

    Aufgrund des erhöhten Telefonaufkommens ist die Wohngeldstelle unter der Sammelnummer: 05251-8815095 oder über wohngeldstelle@paderborn.de zu erreichen.


    Der Zweck des Wohngeldes ist, die wirtschaftliche Sicherung und angemessenes, familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen.

    Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (für Mieter) oder Belastung (für Wohneigentümer) für Haushalte mit geringem Einkommen.

    Insbesondere Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld I und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen gehören zur Gruppe der Wohngeldbezieher.
    Anders als beispielweise beim Bürgergeld oder der Grundsicherung für Ältere und Nichterwerbstätige ist es beim Bezug von Wohngeld in der Regel unschädlich, wenn man über Vermögen verfügt (z.B. Sparguthaben).

    Nur dann, wenn Vermögen in erheblichem Umfang (z.B. bei einer Person über 60.000 €) vorhanden ist, besteht kein Wohngeldanspruch.
    Das Einkommen oder Vermögen naher Verwandter außerhalb des eigenen Haushaltes spielt für den Bezug von Wohngeld ebenfalls keine Rolle.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f954e7862af07675da64ff6dd93ea3dd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialamt - Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialamt - Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Um die Anspruchsvoraussetzungen zu belegen, wird zusammen mit dem entsprechenden Antragsvordruck, eine Mietbescheinigung und ein Einkommensnachweis benötigt. Welche Unterlagen im Einzelfall darüber hinaus erforderlich sind, erfahren Sie bei unserer Wohngeldstelle.

    Entsprechende Vordrucke finden Sie unter "Downloads" und bei den Standorten der Stadtverwaltung Paderborn, "Am Hoppenhof 33" (Wohngeldstelle) und an der Infozentrale "Am Abdinghof 11".

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

     

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de