Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung
Beschreibung
Hinweise für Lage
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es:
- als Mietzuschuss für Mieter:innen einer Wohnung oder für Bewohner:innen eines Heimes
- als Lastenzuschuss für Eigentümer:innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Bewilligungsvoraussetzungen:
Ob Sie Wohngeld bekommen hängt von 3 Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitgliedern
- der Höhe des Einkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wer bekommt kein Wohngeld?
Der/Die Empfänger:in oder Antragsteller:in der nachfolgenden Transferleistungen sind vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten bei der Transferleistung berücksichtigt werden:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII)
- Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Sechsten bzw. Siebten Buch Sozialgesetzbuch
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, wenn alle zum Haushalt rechnenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören.
Das gilt auch für Familienmitglieder, die bei der Berechnung des Bedarfs für eine der oben genannten Leistungen mit berücksichtigt worden sind.
Wie lange gibt es Wohngeld?
In der Regel für 12 Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
- Wohngeldantrag (Vordruck)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Belastungen (Darlehen, Grundbesitzabgaben, etc.)
- Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigung (Vordruck), Abrechnungen, Rentenbescheid, Bescheid Arbeitslosengeld, Zins- /Erträgnisbescheinigungen usw.)
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie einen Anspruch auf Miet- oder Lastenzuschuss haben, können Sie mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen einen möglichen Leistungsanspruch errechnen, ehe Sie einen Antrag stellen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021
Stichwörter
Hinweise für Lage