Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung
Beschreibung
Hinweise für Steinheim
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind).
Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Steinheim
Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles. Es sind ggfs. folgende Unterlagen notwendig:
- Wohngeldantrag (Vordruck)
- Meldebestätigung
- Aufenthaltserlaubnis
- Bescheinigung des bisherigen Hauptwohnsitzes, ob und ggfs. wie lange dort Wohngeld gezahlt wurde
- Nachweis über die Höhe der Mieteinnahmen
- Nachweis über die Größe des Hauses oder der Wohnung (Wohnflächenberechnung)
- Aufteilung der Wohnfläche und der gewerblich genutzten Fläche
- Schwerbehindertenausweis
- Sterbeurkunde
- Schulbescheinigung
- Studienbescheinigung
- Nachweis, ob dem Grunde nach Anspruch auf BaföG besteht
- Bescheinigung des Arbeitsamtes über die bestehende Meldung als Arbeitsuchender
- BaföG-Bescheid
- UVG-Bescheid
- Bescheid über den Leistungsbezug beim Arbeitsamt mit Zahlungsbeleg
- schriftliche Erklärung, wie der Lebensunterhalt bestritten wird
- Elterngeldbescheid
- Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Mutterschaftsgeldes
- Bestätigung des Arbeitgebers über die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
- Nachweis über das Bruttoeinkommen (auch geringfügig Beschäftigte ohne Lohnsteuerkarte)
- Nachweis über die Höhe der anerkannten Werbungskosten
- Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres bzw. Einkommenssteuererklärung
- Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung
- Nachweis über die Höhe der Zinseinkünfte (z.B. Sparbücher)
- Rentenbescheide (einschließlich Werks- und Zusatzrenten)
- Erklärung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Abfindung des Arbeitgebers gezahlt wurde
- Nachweis über eingehenden Unterhalt (z.B. Verpflichtungserklärungen, Gerichtsbeschluss, Vereinbarungen einschl. Quittungen)
- Nachweis des Darlehnsgebers über die Höhe des Darlehns, das zur Bestreitung des Lebensunterhaltes in Anspruch genommen wird
- Nachweis über gezahlten Unterhalt
- Nachweis über die Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung bzw. entsprechender laufender Beiträge zur Kranken-, Lebens- und Rentenversicherung (z.B. Versicherungsverträge und Beitragsquittungen)
Nur bei einem Antrag auf Mietzuschuss:
- Mietbescheinigung (Vordruck)
- Mietänderungsschreiben des Vermieters
- Nachweis der Mietzahlungen (z.B. Kontoauszug oder Mietbuch)
- Mietvertrag
Nur bei einem Antrag auf Lastenzuschuss:
- Antrag auf Lastenzuschuss (Vordrucke)
- Fremdmittelbescheinigung (Vordruck)
- Bescheid über Eigenheimzulage
- Nachweis über zu zahlende Grundsteuer und Verwaltungskosten an Dritte
- Bescheid über die Höhe des Aufwendungsdarlehens
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Kosten
Hinweise für Steinheim
gebührenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021
Stichwörter
Hinweise für Steinheim