vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer ErhöhungOnline erledigen

    Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Steinhagen

    In der Gemeinde Steinhagen haben Sie drei Möglichkeiten Wohngeld zu beantragen:

    1. Persönliche Antragsstellung in der Wohngeldstelle
      Wir beraten Sie gerne persönlich im Rathaus. Die Servicezeiten unserer Mitarbeitenden finden Sie durch Anklicken Ihrer unten aufgeführten Kontaktpersonen.

      oder

    2. Online-Antragsstellung
      Über den Wohngeldrechner NRW ( Wohngeldrechner NRW ) finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein. Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit ihren Angaben einen Online-Antrag stellen. Wir weisen daraufhin, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Auskunft handelt.

      oder

    3. Wohngeld mit Hilfe von am PC ausfüllbaren Antragsformularen beantragen
      Auf der Seite des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalens finden Sie alle notwendigen Vordrucke zur Wohngeldbeantragung unter dem Reiter " Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen". Senden Sie die Formulare nach Unterschriftsleistung bitte an die Gemeinde Steinhagen, Wohngeldstelle, Am Pulverbach 25, 33803 Steinhagen

    Wenn Sie weitere Fragen oder Schwierigkeiten mit den vorgeschlagenen Antragsverfahren haben, sprechen Sie uns gerne an!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_703b209486598187286ca7b950addf70

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pulverbach 25

    33803 Steinhagen

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pulverbach 25

    33803 Steinhagen

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

     

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Steinhagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de