Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten (sowohl zur Miete in Form des Mietzuschusses als auch zu den Finanzierungskosten des eigenen Hauses in Form des Lastenzuschusses).
Wohngeldrechner NRW: Willkommen beim Wohngeldrechner (nrw.de)
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dort finden Sie auch den Wohngeldrechner, mit dessen Hilfe Sie für das Land Nordrhein-Westfalen überschläglich und anonymisiert berechnen können, ob für Sie ein grundsätzlicher Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte. Sollte die Berechnung ergeben, dass ein Anspruch bestehen könnte, kann dort anschließend online ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Antragsstellung
Formulare und Anlagen zur schriftlichen Beantragung finden Sie auf dieser Seite zum Herunterladen unter Downloads. Gerne können Sie das Wohngeld auch online beantragen. Den Link zum Dienst finden Sie unter Onlinedienstleistungen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Mehr Informationen über den folgenden Link:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021
Stichwörter
Hinweise für Hennef (Sieg)