Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Sie können Wohngeld erhalten, wenn Sie über geringes Einkommen verfügen. Das Wohngeld für Mieter und Mieterinnen heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümer und Eigentümerinnen von selbstgenutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.
Der Bezug von Wohngeldleistungen ist abhängig von:
- der Zahl der Haushaltsmitglieder und Haushaltsmitgliederinnen,
- deren Gesamteinkommen und
- der regional unterschiedlichen Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.
Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit geringem Einkommen, die keine anderen Leistungen beziehen, bei denen bereits Kosten der Unterkunft bei deren Berechnung berücksichtigt wurden. Wird bereits Bürgergeld oder Sozialhilfe bezogen, entfällt der Anspruch auf Wohngeld.
Höhe:
Abhängig vom Einzelfall.
Orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.
Dauer:
In der Regel für 12 Monate.
Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein.
Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie dieses neu beantragen.
Wohngeldrechner
Dieser Online-Wohngeldrechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen, überschlagenen Wohngeldbetrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter oder Mieterin einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer oder Eigentümerin eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind). Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
Antrag auf Mietzuschuss:
- Vordruck Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
- dazugehörendes Merkblatt "Hinweise und Erläuterungen"
- Vordruck Zusatzeinkünfte
- Vordruck Angaben des Vermieters oder der Vermieterin zum Wohnraum (Mietbescheinigung)
Antrag auf Lastenzuschuss:
- Vordruck Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
- dazugehörendes Merkblatt "Hinweise und Erläuterungen"
- Vordruck Zusatzeinkünfte
- Vordruck Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung.
Im Rahmen einer persönlichen Vorsprache kann die Vorlage weiterer erforderlicher Unterlagen (z. B. zur Art des Einkommens usw.) ausführlich geklärt werden.
Die Angaben werden von Antragstellern und Antragstellerinnen sowie allen im Haushalt lebenden Familienangehörigen benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Aufzählung nicht vollständig ist und im Einzelfall die Vorlage von weiteren Unterlagen notwendig sein kann.
Weitere Unterlagen:
- Datenschutzerklärung nach Art. 13 und 14
- Belehrung über die Mitwirkungspflichten und deren Folgen bei fehlender Mitwirkung
- Eidesstattliche Erklärung
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021
Stichwörter
Hinweise für Bad Honnef