vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Simmerath

    Bürgerinnen und Bürger sämtlicher NRW-Kommunen, die einen Zuschuss zur Miete benötigen, können einen digitalen Wohngeld-Antrag stellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9da370a4392d846fb4594511b8168cca

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus 1

    52152 Simmerath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02473 607-126

    Fax: 02473 607-100

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus 1

    52152 Simmerath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02473 607-126

    Fax: 02473 607-100

    E-Mail: wohngeldstelle@gemeinde.simmerath.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus 1

    52152 Simmerath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02473 607-126

    Fax: 02473 607-100

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus 1

    52152 Simmerath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02473 607-126

    Fax: 02473 607-100

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

     

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Simmerath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de