Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten. Die Gewährung von Wohngeld dient somit der wirtschaftlichen Sicherung von angemessenem und familiengerechtem Wohnraum. Das Wohngeldgesetz unterscheidet als Leistungsarten den Mietzuschuss für angemieteten Wohnraum und den Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes/Eigentumswohnung
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Die Höhe des zu erwartenden Wohngeldes/Lastenzuschusses bestimmt sich u.a. nach den Einkünften aller im Haushalt lebenden Familienangehörigen wie auch der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete bzw. Hausbelastungen.
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht:
- für Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder rechnen, die dem Grunde nach Anspruch auf BaföG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben;
- für alleinstehende Wehrpflichtige und Zivildienstleistende.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation ist eine persönliche Antragstellung - Erst- und Weiterleistungsanträge - leider nur eingeschränkt.
Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit zur digitalen oder schriftlichen Antragstellung. Sie können einen Online-Antrag stellen. Bei der Antragsstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herzogenrath
Gerne beraten Sie auch die zuständigen Mitarbeiter/innen des Teams Wohngeldwesen per Mail oder telefonisch.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021
Stichwörter
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