vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer ErhöhungOnline erledigen

    Wohngeld

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Brüggen

    Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Damit sollten die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, tragbar gestaltet werden.

    Das Wohngeld wird auf Antrag als Mietzuschuss oder für Wohneigentümer als Lastenzuschuss gezahlt.

    Interkommunale Zusammenarbeit 

    Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen erfolgt seit dem 01.04.2017 im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit gemeinsam für die Gemeinden Niederkrüchten, Brüggen und Schwalmtal zentral von der Gemeinde Schwalmtal.

    Beratungszeiten in Brüggen:

    jeden ersten Donnerstag im Monat von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    (sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, dann der zweite Dienstag im Monat)
    Nur mit vorheriger Terminvereinbarung bei der Wohngeldstelle.

    Beratungszeiten in Schwalmtal:

    Die Wohngeldstelle ist zu den normalen Öffnungszeiten des Rathauses in Waldniel telefonisch erreichbar. Eine Beratung vor Ort ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

    Beratungszeiten in Niederkrüchten:

    jeden ersten Dienstag im Monat von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    (sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, dann der zweite Dienstag im Monat)
    Nur mit vorheriger Terminvereinbarung bei der Wohngeldstelle.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_513a99f278a355bae31bc266963378b1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeld

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

     

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Brüggen

    Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite der Gemeinde Schwalmtal unter der Dienstleistung Wohngeld.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Brüggen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de