Wohngeld
Beschreibung
Hinweise für Brüggen
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Damit sollten die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, tragbar gestaltet werden.
Das Wohngeld wird auf Antrag als Mietzuschuss oder für Wohneigentümer als Lastenzuschuss gezahlt.
Interkommunale Zusammenarbeit
Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen erfolgt seit dem 01.04.2017 im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit gemeinsam für die Gemeinden Niederkrüchten, Brüggen und Schwalmtal zentral von der Gemeinde Schwalmtal.
Beratungszeiten in Brüggen:
jeden ersten Donnerstag im Monat von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
(sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, dann der zweite Dienstag im Monat)
Nur mit vorheriger Terminvereinbarung bei der Wohngeldstelle.
Beratungszeiten in Schwalmtal:
Die Wohngeldstelle ist zu den normalen Öffnungszeiten des Rathauses in Waldniel telefonisch erreichbar. Eine Beratung vor Ort ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Beratungszeiten in Niederkrüchten:
jeden ersten Dienstag im Monat von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
(sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, dann der zweite Dienstag im Monat)
Nur mit vorheriger Terminvereinbarung bei der Wohngeldstelle.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Brüggen
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite der Gemeinde Schwalmtal unter der Dienstleistung Wohngeld.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021
Stichwörter
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