vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer ErhöhungOnline erledigen

    Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten Ihrer Wohnung.

    Sowohl als Mieter, als auch als Eigentümer können Sie Wohngeld beantragen. (Mietzuschuss für Mieter, Lastenzuschuss für Eigentümer)

    Voraussetzung ist, u.a. dass der Wohnraum für den das Wohngeld beantragt wird, selbst bewohnt wird.

    Alle Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c65af48bab31cb0060d25e6d67ea5ea9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Mieter

    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag (Antrag Mietzuschuss)
    • vom Vermieter ausgefüllte Vermieterbescheinigung im Original
    • Einkommenserklärung
    • Aktueller Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen, ALG I, Rente, Minijob)
    • Nachweise über Kapitalerträge (Sparbücher, Bauverträge, etc.) für alle zum Haushalt gehörenden Personen
    • alle sonstigen Einkünfte (zum Beispiel Bafög, BAB, Unterhalt, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, etc.)
    • Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
    • Kontoauszüge aller Haushaltsmitglieder des Monats, der dem Wohngeldantrag voran geht

    Eigentümer

    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag (Antrag Lastenzuschuss)
    • Darlehensverträge (+ Nachweis über Zahlungen)
    • Wohnflächenberechnung
    • Grundsteuerbescheid
    • Einkommenserklärung
    • Aktueller Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen, ALG I, Rente, Minijob)
    • Nachweise über Kapitalerträge (Sparbücher, Bauverträge, etc.) für alle zum Haushalt gehörenden Personen
    • alle sonstigen Einkünfte (zum Beispiel Bafög, BAB, Unterhalt, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, etc.)
    • Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
    • Kontoauszug des Monats, der dem Wohngeldantrag voran geht
    • ggf. Haushaltsplan (Nachweis über Verwaltergebühren)

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

     

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de