Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Wohngeldproberechner und Online-Antrag
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Hinweis: Sie können den Antrag auch direkt im Anschluss an die Berechnung online übermitteln.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
Ein Wohngeldanspruch wird individuell ermittelt. Es empfiehlt sich deshalb, bei einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter der Wohngeldstelle nachzufragen, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind.
Es wird empfohlen, Erstanträge auf Lastenzuschuss persönlich abzugeben.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach