Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Bewacherrecht
Erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen im Bewacherrecht anzeigen
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
nicht angegeben
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Rhein-Sieg-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02241 133306
E-Mail: Bewacher@rhein-sieg-kreisde
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Formulare
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Rechtsgrundlage(n)
§ 13a Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Fristen
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Kosten
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Weitere Informationen
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen