Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Bewacherrecht

    Erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen im Bewacherrecht anzeigen

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    nicht angegeben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_91928438671500bcd6ab6aa684ef8a72

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    Version

    Technisch geändert am 07.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rhein-Sieg-Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1

    53721 Siegburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 133306

    E-Mail: Bewacher@rhein-sieg-kreisde

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    § 13a  Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de