Wilder Müll
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dürfen Abfälle nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt (verbrannt), gelagert oder abgelagert werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.
Informieren Sie bitte möglichst sofort die Polizei (Telefonnummer 110), wenn Sie sehen, dass Abfälle frei verbrannt werden.
Eine illegale (wilde) Abfallentsorgung können Sie ebenfalls bei der Polizei, per Mängelmelder der Stadt Löhne oder beim Kreis Herford anzeigen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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