Wilder Müll

    Wilder Müll

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dürfen Abfälle nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt (verbrannt), gelagert oder abgelagert werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.

    Informieren Sie bitte möglichst sofort die Polizei (Telefonnummer 110), wenn Sie sehen, dass Abfälle frei verbrannt werden.

    Eine illegale (wilde) Abfallentsorgung können Sie ebenfalls bei der Polizei, per Mängelmelder der Stadt Löhne oder beim Kreis Herford anzeigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f5be7660e6e47db8b4ca73a26ee85503

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    20.2 Abgaben und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Löhne

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Löhne

    Fristen

    Hinweise für Löhne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de