Wilder Müll
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Für die Beseitigung illegal abgelagerter Abfälle (sog. "wilde Müllkippen") auf öffentlichen Flächen ist der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) zuständig.
Vom UWB wird die Beseitigung veranlasst. Außerdem wird an der Abfallstelle nach Hinweisen über den Abfallverursacher gesucht.
Hinweise werden an das Ordnungsamt weitergegeben. Von dort werden ordnungsrechtliche und ordnungswidrigkeitsrechtliche Schritte geprüft. Gegen den Verursacher kann ein Bußgeld verhängt werden.
Bei dauerhaften Müllablagerungen auf Privatgrundstücken sind die Grundstückseigentümer/innen beseitigungspflichtig. Eine Zwischenlagerung bis zur Abholung ist zulässig. Kommen die Grundstückseigentümer/innen dieser Verpflichtung nicht nach, können das Ordnungsamt bzw. die Bezirksämter tätig werden, indem sie die Grundstückseigentümer/innen zur Beseitigung auffordern.
Bleiben nach einer Sperrmüllabfuhr Reste liegen (i.d.R. Gegenstände, die kein Sperrmüll sind), ist der Terminbesteller für die unverzügliche Beseitigung verantwortlich.
Werden die Sperrmüllreste nicht vom Terminbesteller entsorgt, beseitigt der UWB die Reste und stellt dem Verursacher die Kosten in Rechnung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bitte geben Sie folgende Informationen bei Ihrer Meldung an:
- Ort der Müllablagerung (Straße, markante Punkte)
- Art des Mülls
- Angaben zur meldenden Person
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Wilden Müll können Sie über den Mängelmelder der BürgerserviceApp, den Mängelmelder der Stadt Bielefeld oder telefonisch melden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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