Wilder Müll

    Wilder Müll

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Für die Beseitigung illegal abgelagerter Abfälle (sog. "wilde Müllkippen") auf öffentlichen Flächen ist der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) zuständig.

    Vom UWB wird die Beseitigung veranlasst. Außerdem wird an der Abfallstelle nach Hinweisen über den Abfallverursacher gesucht.
    Hinweise werden an das Ordnungsamt weitergegeben. Von dort werden ordnungsrechtliche und ordnungswidrigkeitsrechtliche Schritte geprüft. Gegen den Verursacher kann ein Bußgeld verhängt werden.

    Bei dauerhaften Müllablagerungen auf Privatgrundstücken sind die Grundstückseigentümer/innen beseitigungspflichtig. Eine Zwischenlagerung bis zur Abholung ist zulässig. Kommen die Grundstückseigentümer/innen dieser Verpflichtung nicht nach, können das Ordnungsamt bzw. die Bezirksämter tätig werden, indem sie die Grundstückseigentümer/innen zur Beseitigung auffordern.

    Bleiben nach einer Sperrmüllabfuhr Reste liegen (i.d.R. Gegenstände, die kein Sperrmüll sind), ist der Terminbesteller für die unverzügliche Beseitigung verantwortlich.
    Werden die Sperrmüllreste nicht vom Terminbesteller entsorgt, beseitigt der UWB die Reste und stellt dem Verursacher die Kosten in Rechnung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9bd13babe14458da4f5843c12e83df17

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) Geschäftsbereich Stadtreinigung Abteilung Straßenreinigung und Winterdienst Projekt Saubere Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Eckendorfer Straße 57

    33609 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-2856

    E-Mail: saubere.stadt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Bitte geben Sie folgende Informationen bei Ihrer Meldung an:

    • Ort der Müllablagerung (Straße, markante Punkte)
    • Art des Mülls
    • Angaben zur meldenden Person

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Wilden Müll können Sie über den Mängelmelder der BürgerserviceApp, den Mängelmelder der Stadt Bielefeld oder telefonisch melden.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de