Wilder Müll

    Wilder Müll

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Unsachgemäße Ablagerung von Abfällen, wilde Müllablagerungen, Lagerung von Stoffen an Gewässern u.ä.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal beseitigt oder abgelagert werden. Dies kann beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfall, aber auch überschüssiger Bodenaushub sein.

    Das Ablagern von wildem Müll auf Grundstücken, die der Allgemeinheit zugänglich sind, ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld belegt werden.

    Wenn Sie Personen beobachten, die z.B. auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, Parks, Spielplätzen oder Schulgrundstücken im Stadtgebiet illegal Müll entsorgen und namentlich benennen können, informieren Sie bitte die Ordnungsbehörde.

    Diese Personen werden dann aufgefordert, den Müll unverzüglich zu beseitigen. Wer einer solchen Aufforderung nicht folgt, muss die Kosten für die Beseitigung tragen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de