Wilder Müll

    Wilder Müll/illegale Müllentsorgung

    Hinweise für Schermbeck

    Beschreibung

    Hinweise für Schermbeck

    Wilder Müll wird achtlos, oftmals auch vorsätzlich, im Stadtgebiet oder in der freien Natur entsorgt. Diese illegale Müllentsorgung beeinträchtigt das Stadt- bzw. Landschaftsbild und kann häufig zu Geruchsbelästigungen unter Umständen auch zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder der Luft führen.

    Durch wilden Müll entsteht ökologischer und ökonomischer Schaden, der am Ende von allen Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen wird. Die illegale Beseitigung von Abfällen stellt einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, soweit der Verursacher ermittelt werden kann, neben den anfallenden Entsorgungskosten durch die untere Abfallbehörde des Kreises Wesel bzw. die Ordnungsbehörde mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet.

    Illegale Abfallablagerungen auf öffentlichen Flächen können Sie dem angegebenem Ansprechpartner melden.

    Weitere Meldung sind über unserem Mängelmelder möglich sowie unter abfallentsorgung@schermbeck.de.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3e79f05d992ae6f0a9d5c8a18e78e13d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wilder Müll/illegale Müllentsorgung - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schermbeck

    Formulare

    Hinweise für Schermbeck

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schermbeck

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schermbeck

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schermbeck

    Fristen

    Hinweise für Schermbeck

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schermbeck

    Kosten

    Hinweise für Schermbeck

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schermbeck

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schermbeck

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de