Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung

    Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

    Hinweise für Bünde

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Für jede Wohnung wird ein monatlicher Rundfunkbeitrag erhoben. Wie viele Personen in dieser Wohnung leben, ist für die Erhebung nicht ausschlaggebend. 

    Unter bestimmten Umständen ist eine Ermäßigung bzw. eine Befreiung von der Gebührenpflicht möglich. Seit dem 01.04.2005 werden Anträge auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag ausschließlich durch den Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio, 50656 Köln, bearbeitet:

    Kontaktdaten:

    Service-Telefon: 01806 999 555 10*
    Service-Fax: 01806 999 555 01*
    Service-Telefonzeiten:
    Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr

    *20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen

    Postanschrift: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e129c22b520623022ed19f6f99fd084d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 161-467

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    • bei Empfang von Sozialleistungen
      • Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers)
    • bei Taubblindheit:
      • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
      • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ oder
      • Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
    • bei Empfang von Blindenhilfe
      • aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
    • bei Härtefällen
      • den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall
    • bedarfsweise weitere Nachweise

    Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort „Original”. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird.
    Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.

    Formulare

    Hinweise für Bünde

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bünde

    • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
      • Arbeitslosengeld II
      • Sozialhilfe
      • BAföG
      • Grundsicherung
    • oder Sie sind taubblind
    • oder empfangen Blindenhilfe.

    Hinweise:

    Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als EUR 17,50 überschreiten.
    Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bünde

    § 4 Abs. 1 RBStV

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
    Sie erhalten es

    • bei Städten,
    • bei Gemeinden,
    • bei den zuständigen Behörden und
    • im Internet.

    Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Hinweise für Bünde

    Sie müssen den Antrag auf Befreiung innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde, einreichen.

    Sie erhalten die Befreiung ab dem Ersten des Monats, der im Bewilligungsbescheid als Leistungsbeginn genannt ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bünde

    Die Befreiung erfolgt frühestens zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.

    Kosten

    Hinweise für Bünde

    Antragsverfahren und Prüfung: keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bünde

    Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats nachdem der Antrag gestellt wurde und beim Beitragsservice in Köln eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich, auch wenn die Voraussetzungen für die Befreiung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.

    Die Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen. Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie dies der GEZ unverzüglich mitteilen.

    Die Bundesagentur für Arbeit verschickt seit Juli 2009 mit jedem Arbeitslosengeld-II-Bescheid eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Gebühreneinzugszentrale. Die Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die Einzugszentrale übersandt werden.

    Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail ist wegen des Fehlens der eigenhändigen Unterschrift nicht möglich. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bünde

    Änderungen Ihrer Anschrift, Ihrer Bankverbindung oder Ihres Namens, müssen dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio umgehend mitgeteilt werden.

    Antragsformulare sind im Eingangsbereich des Bürgerbüros erhältlich (eine Beratung ist jedoch nicht möglich).

    Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Anliegen nicht um eine städtische Aufgabe handelt und für die Angaben keine Gewähr übernommen werden kann!

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de