Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung

    Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

    Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

    Beschreibung

    Hinweise für Hörstel

    Allgemeine Informationen

    Aushändigung und ggf. Aufnahme der Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.

    Bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen oder bei entsprechender Behinderung brauchen keine Rundfunk- und Fernsehgebühren an die GEZ entrichtet werden. Die Befreiung ist bei der GEZ zu beantragen.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dcb67d7c1b258435bba0f06d463ed1f9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich IV Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Tiefer Weg 5

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-0

    Fax: 05454 911-274

    E-Mail: soziales@hoerstel.de

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hörstel

    • Rundfunkteilnehmer-Nummer
    • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen: "RF"
    • Bescheid zur Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten
    • Bescheid über Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz
    • Bescheid über Grundsicherungsleistungen
    • Bescheid über Bürgergeld
    • Bescheid über BAföG-Leistungen

    Formulare

    Hinweise für Hörstel

    Voraussetzungen

    • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
      • Arbeitslosengeld II
      • Sozialhilfe
      • BAföG
      • Grundsicherung
    • oder Sie sind taubblind
    • oder empfangen Blindenhilfe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hörstel

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
    Sie erhalten es

    • bei Städten,
    • bei Gemeinden,
    • bei den zuständigen Behörden und
    • im Internet.

    Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Sie müssen die Befreiung innerhalb von 2 Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hörstel

    Kosten

    Hinweise für Hörstel

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie eine Befreiung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hörstel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de