Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung von in Deutschland lebenden DeutschenOnline erledigen

    Kommunalwahl als in Deutschland lebende Deutsche oder lebender Deutscher in das Wählverzeichnis eintragen lassen

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.

    Briefwahlanträge können schriftlich (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per Mail (wahlen@lage.de), per Telefax (05232 601-9752) oder elektronisch (online - siehe Randspalte) gestellt werden.

    Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

    Schriftliche Anträge, Anträge per Fax oder per E-Mail müssen zwingend folgende Angaben beinhalten:

    • Vor- und Familienname
    • Geburtsdatum
    • Wohnanschrift, ggfs. eine abweichende Versandanschrift

    Für die Entgegenahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

    Bei postalischer Rücksendung der Briefwahlunterlagen - vor allem auch bei einem Versand aus dem Ausland - wird gebeten, die Dauer des Postweges zu berücksichtigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1aec8943215988463d528a91432f8bdf

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachgruppe Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Wahlbenachrichtigung
    • evtl. Vollmacht

    Voraussetzungen

    Sie sind im Wahlgebiet zur Kommunalwahl wahlberechtigt, wenn Sie

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
    • kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt
    • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet Ihre Wohnung, oder bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.
    • Die Teilnahme an der Kommunalwahl setzt neben dem materiellen Wahlrecht die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde beziehungsweise des Kreises oder einen Wahlschein voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Soweit Sie rechtzeitig vor der Wahl einen angemeldeten (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet haben, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten dann eine Wahlbenachrichtigung.
    • Anderenfalls werden Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei Ihrer Gemeindebehörde einsehen.
    • In dieser Zeit können Sie auf Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, wenn Sie die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen.

    Fristen

    für die (Haupt-)Wohnsitznahme (und Anmeldung) im Wahlgebiet: 16. Tag vor der Wahl für einen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis: bis zum 21. Tag vor der Wahl für die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis: 20. bis 16. Tag vor der Wahl für einen Einspruch auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis: 20. bis 16. Tag vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lage

    Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
    (portofreier Versand innerhalb Deutschland)

    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen des Ministeriums des Innern zu den Kommunalwahlen: https://www.im.nrw/themen/beteiligung/wahlen/kommunalwahlen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de