§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

    Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen

    Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter des Pferds. Der Halter hat dafür zu sorgen, dass in geeigneter Weise aufgezeichnet wird, wer jeweils mit seinen Pferden geritten ist und muss dies auf Verlangen dem Kreis Soest vorlegen können.

    Die Reitkennzeichen werden gegen Bezahlung der gesetzlich festgelegten jährlichen Reitabgabe und der anfallenden Verwaltungskosten vom Kreis Soest ausgegeben. Die Kosten für die Kennzeichen fallen nur einmal an. Die Jahresaufkleber müssen jährlich erneuert werden.

    Ein Großteil der Einnahmen aus der Reitabgabe kommt wieder den Reiterinnen und Reitern zugute, da mit diesen Mitteln vorhandene Reitwege unterhalten und neue angelegt werden. Zudem werden mit dem Geld Schäden beseitigt, die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern durch das erlaubte Reiten entstehen.

    Das Reiten entgegen diesen Bestimmungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Wo ist das Reiten erlaubt?
    • Generell ist das Reiten in der freien Landschaft, auf öffentlichen Verkehrsflächen und auf privaten Straßen und Wegen erlaubt.
    • Zur freien Landschaft gehört nicht der Wald. Hier ist das Reiten auf den öffentlichen Verkehrsflächen und gekennzeichneten Reitwegen sowie auf den privaten Straßen und Fahrwegen gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege. Diese Wege sind in der Regel so breit, dass eine gefahrlose Begegnung zwischen Reitern und anderen Erholungssuchenden möglich ist.
    Wo ist das Reiten grundsätzlich nicht erlaubt?
    • Im Wald abseits von Straßen und Wegen, also zum Beispiel nicht auf Waldschneisen, auf Rückegassen oder auf Wildwechseln;
    • im Wald auf Trampelpfaden, Wanderwegen oder sonstigen Wegen, die nach Anlage und Beschaffenheit nicht für den Fahrverkehr bestimmt sind;
    • außerhalb von Straßen und Wegen in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten und geschützten Biotopen.

    Der Reiter sollte natürlich auch die zivilrechtlichen Beschränkungen beachten. Für das Reiten in fremden Hofräumen, Parkanlagen oder Gärten ist stets das Einverständnis des jeweiligen Grundstückseigentümers erforderlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wasserwirtschaft

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Beantragung über Online-Dienste (siehe oben)

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
    • Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes

    Verfahrensablauf

    • Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
    • Gebühren entrichten

    Reiterplaketten per Post empfangen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Hängt vom Einzelfall ab, in der Regel nicht länger 2 bis 3 Tage.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    • bei privater Nutzung, Erstantrag: 40,74 Euro
    • bei private Nutzung, Verlängerung: 30,24 Euro
    • für Reiterhöfe, Erstantrag 90,74 Euro
    • für Reiterhöfe, Verlängerung 80,24 Euro

    Die darin enthaltende Reitabgabe beträgt bei der privaten Nutzung 25 Euro und bei Reiterhöfen 75 Euro.

    Zahlungsarten: abhängig von der Art der Beantragung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de