Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Das Reiten hat - vor allem im Münsterland - eine lange Tradition und in den letzten Jahren viele neue Freunde gefunden. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger entdecken auch den Kreis Coesfeld auf dem Rücken eines Pferdes.
Was einerseits als Wirtschaftsfaktor begrüßt wird, kann auf der anderen Seite auch zu Problemen und Missverständnissen führen. Vor allem in landschaftlich besonders wertvollen Bereichen steigt der Freizeitdruck auf Natur und Landschaft.
Wo viele Erholungssuchende und Freizeitsportler aufeinandertreffen, kann es zu Konflikten kommen. Auch Grundeigentümer und Bewirtschafter wie Landwirte, Förster und Jäger sind nicht immer glücklich, wenn Wanderer, Jogger, Radfahrer, Reiter, Fotografen und andere ihrem Hobby in der freien Landschaft nachgehen.
Im Interesse aller möchten wir daher an dieser Stelle für ein höfliches Miteinander und eine gegenseitige Rücksichtnahme werben - wie sie auch der Gesetzgeber fordert.
Reiten geschieht immer auf eigene Gefahr. Eine Verkehrssicherungspflicht für Reitwege oder für andere Wege und Straßen gibt es in der Regel nicht.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
- Gebühren entrichten
Reiterplaketten per Post empfangen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Coesfeld
Wo darf man reiten?
In der freien Landschaft ist das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Wegen auf eigene Gefahr gestattet. Dies gilt sinngemäß für das Kutschfahren auf privaten Straßen und Wegen, die nach der Straßenverkehrsordnung nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind (§ 58 Abs. 1 LNatSchG).
Nach der gesetzlichen Regelung des § 58 Abs. 2 LNatSchG ist das Reiten im Wald auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege, die in der Regel so breit sind, dass eine gefahrlose Begegnung zwischen Reitern und anderen Erholungssuchenden möglich ist.
Von dieser Regelung gibt es aber einige Ausnahmen. Nicht geritten werden darf:
- auf Wegen, die mit dem Straßenverkehrsschild "Verbot für Reiter" behördlich gekennzeichnet sind,
- auf privaten Wegen und Straßen, die zu Gärten, Hofräumen, Wohnbereichen oder zu einem Betriebsgelände gehören sowie
- auf Feldrainen, Böschungen, Uferrandstreifen, Waldschneisen/Rückeschneisen, Leitungstrassen u. ä., die erkennbar keine Wege sind.
- In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen ist das Reiten außerhalb von Straßen und Wegen verboten. In den Naturschutzgebieten gelten darüber hinaus gebietsspezifische Einschränkungen, die sich aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung ergeben.
Im Geoinformationssystem (GIS-Portal) sind Reitwege und Reitrouten einzusehen. Nähere Informationen zu der kreisübergreifenden Münsterlandreitroute sind auch auf den Seiten des Münsterland e.V. zu finden
Reitkennzeichen
Reitkennzeichen werden seit 1981 gegen Entrichtung der Reitabgabe bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld ausgegeben. Die Reitabgabe wird seitdem ausschließlich und zweckgebunden zur Beseitigung von Reitschäden und zur Finanzierung der Neuanlage und Unterhaltung von Reitwegen eingesetzt.
Vor allem in Zeiten leerer öffentlicher Kassen stellt die Reitabgabe praktisch die einzige Möglichkeit dar, überhaupt noch Reitwege anzulegen.
Bei der Verteilung der Mittel wird besonders berücksichtigt, aus welchen Orten oder Kreisen die Gelder stammen. Die Mittel kommen so den Reitern direkt wieder zugute. Die beste Möglichkeit, den Ausbau des Reitwegenetzes zu fördern, ist daher der - gesetzlich ohnehin vorgeschriebene - Kauf eines Reitkennzeichens.
Das Reiten ohne Reitkennzeichen stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Das Kennzeichen mit der jeweiligen Reiterplakette gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs immer nur für ein Kalenderjahr. Es wird nach dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres ungültig und muss für das Folgejahr verlängert werden.
Der Kreis Coesfeld bietet Ihnen die Möglichkeit Reitkennzeichen online (s. Onlinedienstleistungen) zu beantragen.
Die untere Naturschutzbehörde wünscht Ihnen viel Freude mit Ihrem Pferd in unserer schönen münsterländischen Parklandschaft.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Coesfeld