Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen
Beschreibung
Hinweise für Gelsenkirchen
Alle, die in der freien Landschaft auf privaten und öffentlichen Wegen ein Pferd reiten oder führen möchten, müssen ein gültiges Reitkennzeichen besitzen.
Dies ist in den §§ 58 ff des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) in der zurzeit gültigen Fassung geregelt.
Reiter mit Wohnsitz in Gelsenkirchen, können die entsprechenen Reitkennzeichen bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten sie gerne!
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Dienstgebäude Rathausplatz (ehem. Finanzamt Buer) - Referat 60/4 - Landschafts- und Grünordnungsplanung (untere Naturschutzbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492091694267
E-Mail: kay.kruppa@gelsenkirchen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gelsenkirchen
- Personalausweis
- in Ausnahmefällen (wenn ein Beauftragter den Antrag stellt!): Vollmacht inklusive Personalausweis des Antragstellers und gültiger Personalausweis des Beauftragten
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Gelsenkirchen
Bei der Erstausgabe ist es erforderlich, dass die Person, die den Antrag für das Reitkennzeichen (nicht pferde-, sondern haltergebunden) stellt, persönlich zur Übergabe der Kennzeichen und zum Informationsgespräch erscheint.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
- Gebühren entrichten
Reiterplaketten per Post empfangen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Gelsenkirchen
- 41 Euro bei der Erstausgabe, anschließend 31 Euro pro Kalenderjahr
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021