§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen
Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.
Beschreibung
Hinweise für Rheinbach
Alle Pferde (auch Ponys), die im Rhein-Sieg-Kreis in der freien Landschaft oder im Wald geritten oder geführt werden, müssen mit einem Reitkennzeichen und einem für das jeweilige Jahr geltenden Jahresaufkleber ausgestattet sein. Entsprechende Reitkennzeichen aus anderen Bundesländern haben auch im Rhein-Sieg-Kreis Gültigkeit. Neben den Kennzeichen mit Jahresaufklebern gibt es auch ermäßigte Kurzzeitkennzeichen, sogenannte Wanderkennzeichen. Diese gelten beispielsweise für Reitveranstaltungen, die einen oder wenige Tage umfassen oder sonstige Kurzaufenthalte. Die Jahresaufkleber sind jeweils ab Januar im Kreishaus Siegburg erhältlich. Weitere nützliche Informationen rund um das Thema finden Sie auf der Seite "Reiten im Rhein-Sieg-Kreis".
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
- Gebühren entrichten
Reiterplaketten per Post empfangen
Bearbeitungsdauer
Ungefähr zwei Tage
Kosten
Hinweise für Rheinbach
Reitabgabe 2022: Die Jahresaufkleber - gültig für ein Kalenderjahr - werden für Privatpersonen gegen eine Gebühr von 30,48 Euro, neue Kennzeichen für 10,00 Euro (Neuanträge komplett = 40,48 Euro) abgegeben. Wer gewerblich Pferde/Ponys gegen Entgelt anderen zur Verfügung stellt, zahlt 80,48 Euro für den Jahresaufkleber und 10,00 Euro für das Kennzeichenpaar (bei Neuanträgen 90,48 Euro für den Satz aus Kennzeichen und Jahresaufkleber). Neue Jahresaufkleber - sofern beantragt - senden wir Ihnen zum Jahresanfang automatisch zu. Sollte Sie dies irgendwann nicht mehr wünschen, muss die Abmeldung des Reitkennzeichens und damit die Beendigung der automatischen Zusendung bis zum 1. November des Vorjahres erfolgen. Abmeldungen, die erst nach Erlass des neuen Gebührenbescheides vorgenommen werden, entbinden Sie nicht von der Zahlungspflicht. Eine anteilige Berechnung der Reitabgabe für das angebrochene Kalenderjahr ist nicht möglich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Rheinbach