Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Online-Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten
Die Reitkennzeichen/Jahresplaketten können bequem online beantragt und über den Zahlungsdienstleister PAYPAL bezahlt werden. Hierfür ist eine einmalige Anmeldung beim Servicekonto.NRW erforderlich.
Das Verfahren läuft größtenteils automatisiert und somit zeitnah in der restlichen Bearbeitung ab. Die Reitkennzeichen/Jahresplaketten werden im Anschluss per Post an Sie verschickt.
Persönliche Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten
Reitkennzeichen und Jahresplaketten können im Kreisverwaltungsgebäude in 52525 Heinsberg, Valkenburger Straße 45, Bürger-Service-Center (BSC) beantragt werden. Die Ausgabe erfolgt unmittelbar nach Beantragung und Entrichtung der Gebühren.
Möchten Sie persönlich im BSC ein Reitkennzeichen/eine Jahresplakette beantragen, ist grundsätzlich die Vorlage eines gültigen Personalausweises erforderlich. Ein entsprechender Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten kann im BSC ausgefüllt oder vorab auf der im Serviceportal Kreis Heinsberg, unter Downloads, ausgedruckt und ausgefüllt werden.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist wünschenswert und unter Terminbuchung - "Antrag auf Reitkennzeichen/Reitplakette" buchbar.
Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten
Sofern Sie als Halterin/Halter eines Pferdes Ihr Reitkennzeichen/Jahresplaketten nicht persönlich beantragen können und jemanden Dritten hierzu bevollmächtigen möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ausgefüllter Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresreitplaketten
- Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Schriftliche Vollmacht zur Beantragung und Mitnahme eines Reitkennzeichens/Jahresplakette
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Die entsprechenden Vordrucke "Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresplakette" und "Vollmacht zur Beantragung und Mitnahme eines Reitkennzeichens/Jahresplakette" finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link klicken.
Der Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresplakette kann auch formlos gestellt werden. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass aus dem Antrag das Begehren, der Antragsteller einschließlich vollständiger Adresse und falls vorhanden, die Reitkennzeichen-Nr. ersichtlich ist. Auch die Vollmacht kann formlos erstellt werden, sofern aus dieser der Name und die vollständige Adresse des Vollmachtgebers sowie des Vollmachtnehmers ersichtlich sind.
Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten via E-Mail
Sie möchten Ihr Reitkennzeichen/Jahresplakette via E-Mail beantragen? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an folgende Adresse: info@kreis-heinsberg.de
Die E-Mail sollte Ihr Begehren, Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse enthalten und falls vorhanden, die Reitkennzeichen-Nummer. Ferner ist der Mail eine Kopie Ihres Personalausweises beizufügen.
Eine Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten per Telefon ist leider nicht möglich.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
- Gebühren entrichten
Reiterplaketten per Post empfangen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
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