§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

    Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen

    Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Online-Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten

    Die Reitkennzeichen/Jahresplaketten können bequem online beantragt und über den Zahlungsdienstleister PAYPAL bezahlt werden. Hierfür ist eine einmalige Anmeldung beim Servicekonto.NRW erforderlich.

    Das Verfahren läuft größtenteils automatisiert und somit zeitnah in der restlichen Bearbeitung ab. Die Reitkennzeichen/Jahresplaketten werden im Anschluss per Post an Sie verschickt.

    Persönliche Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten

    Reitkennzeichen und Jahresplaketten können im Kreisverwaltungsgebäude in 52525 Heinsberg, Valkenburger Straße 45, Bürger-Service-Center (BSC) beantragt werden. Die Ausgabe erfolgt unmittelbar nach Beantragung und Entrichtung der Gebühren.

    Möchten Sie persönlich im BSC ein Reitkennzeichen/eine Jahresplakette beantragen, ist grundsätzlich die Vorlage eines gültigen Personalausweises erforderlich. Ein entsprechender Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten kann im BSC ausgefüllt oder vorab auf der im Serviceportal Kreis Heinsberg, unter Downloads, ausgedruckt und ausgefüllt werden.

    Eine vorherige Terminvereinbarung ist wünschenswert und unter Terminbuchung - "Antrag auf Reitkennzeichen/Reitplakette" buchbar.

    Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten

    Sofern Sie als Halterin/Halter eines Pferdes Ihr Reitkennzeichen/Jahresplaketten nicht persönlich beantragen können und jemanden Dritten hierzu bevollmächtigen möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresreitplaketten
    • Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    • Schriftliche Vollmacht zur Beantragung und Mitnahme eines Reitkennzeichens/Jahresplakette
    • Ausweisdokument des Bevollmächtigten

    Die entsprechenden Vordrucke "Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresplakette" und "Vollmacht zur Beantragung und Mitnahme eines Reitkennzeichens/Jahresplakette" finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link klicken.

    Der Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen/Jahresplakette kann auch formlos gestellt werden. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass aus dem Antrag das Begehren, der Antragsteller einschließlich vollständiger Adresse und falls vorhanden, die Reitkennzeichen-Nr. ersichtlich ist. Auch die Vollmacht kann formlos erstellt werden, sofern aus dieser der Name und die vollständige Adresse des Vollmachtgebers sowie des Vollmachtnehmers ersichtlich sind.

    Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten via E-Mail

    Sie möchten Ihr Reitkennzeichen/Jahresplakette via E-Mail beantragen? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an folgende Adresse: info@kreis-heinsberg.de

    Die E-Mail sollte Ihr Begehren, Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse enthalten und falls vorhanden, die Reitkennzeichen-Nummer. Ferner ist der Mail eine Kopie Ihres Personalausweises beizufügen.

    Eine Beantragung von Reitkennzeichen/Jahresplaketten per Telefon ist leider nicht möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c6f6a962593554114c70d45f541f07e8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Natur und Landschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
    • Gebühren entrichten

    Reiterplaketten per Post empfangen

    Bearbeitungsdauer

    Ungefähr zwei Tage

    Kosten

    Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de