§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

    Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen

    Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Wenn Sie erstmals ein Kennzeichen beantragen oder aber zu einem bereits bestehenden Kennzeichen ein weiteres Kennzeichen benötigen, können Sie über das Portal den Antrag einreichen.

    • Voraussetzung für die Nutzung des Portals ist, dass Sie
    • in der StädteRegion Aachen wohnhaft sind mit Ausnahme der Stadt Aachen, welche selber Reitkennzeichen erteilt
    • volljährig sind
    • selbst über ein Konto in Deutschland verfügen
    • eine gültige E-Mail-Adresse besitzen.

    Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben sein, setzen Sie sich bitte telefonisch mit den zuständigen Ansprechpartnerinnen in Verbindung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5a06ef1e335bec0bdf83a55ca6088373

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jagd, Fischerei und Reiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jagd, Fischerei und Reiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
    • Gebühren entrichten

    Reiterplaketten per Post empfangen

    Bearbeitungsdauer

    Ungefähr zwei Tage

    Kosten

    Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de