§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen
Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Wenn Sie erstmals ein Kennzeichen beantragen oder aber zu einem bereits bestehenden Kennzeichen ein weiteres Kennzeichen benötigen, können Sie über das Portal den Antrag einreichen.
- Voraussetzung für die Nutzung des Portals ist, dass Sie
- in der StädteRegion Aachen wohnhaft sind mit Ausnahme der Stadt Aachen, welche selber Reitkennzeichen erteilt
- volljährig sind
- selbst über ein Konto in Deutschland verfügen
- eine gültige E-Mail-Adresse besitzen.
Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben sein, setzen Sie sich bitte telefonisch mit den zuständigen Ansprechpartnerinnen in Verbindung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
- Gebühren entrichten
Reiterplaketten per Post empfangen
Bearbeitungsdauer
Ungefähr zwei Tage
Kosten
Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Städteregion Aachen