§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

    Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen

    Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Ausgabe von Reitkennzeichen und Jahresplaketten auf Antrag für die in der StädteRegion Aachen - mit Ausnahme der Stadt Aachen - wohnhaften Reiter.

    Wenn Sie die Voraussetzungen zur Nutzung des Bürgerkontos nicht erfüllen, haben Sie hier die Möglichkeit den Neuantrag für ein Reitkennzeichen (Download) auszudrucken. Die Einzugsermächtigung (Download) kann nur dann ausgefüllt werden, wenn Sie ein Konto in Deutschland besitzen.
    Falls bereits ein Reitkennzeichen auf Ihren Namen beantragt wurde, ist dieses Antragsformular nicht zu verwenden! Bitte wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch oder per Mail an die zuständigen Ansprechpartnerinnen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_25729a45ddcee2c78624f4181edfb6e5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jagd, Fischerei und Reiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jagd, Fischerei und Reiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Bei erstmaliger Ausstellung eines Reitkennzeichens ist ein Antrag und eine Einzugsermächtigung vorzulegen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
    • Gebühren entrichten

    Reiterplaketten per Post empfangen

    Bearbeitungsdauer

    Ungefähr zwei Tage

    Kosten

    Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de