Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Ausgabe von Reitkennzeichen und Jahresplaketten auf Antrag für die in der StädteRegion Aachen - mit Ausnahme der Stadt Aachen - wohnhaften Reiter.
Wenn Sie die Voraussetzungen zur Nutzung des Bürgerkontos nicht erfüllen, haben Sie hier die Möglichkeit den Neuantrag für ein Reitkennzeichen (Download) auszudrucken. Die Einzugsermächtigung (Download) kann nur dann ausgefüllt werden, wenn Sie ein Konto in Deutschland besitzen.
Falls bereits ein Reitkennzeichen auf Ihren Namen beantragt wurde, ist dieses Antragsformular nicht zu verwenden! Bitte wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch oder per Mail an die zuständigen Ansprechpartnerinnen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Bei erstmaliger Ausstellung eines Reitkennzeichens ist ein Antrag und eine Einzugsermächtigung vorzulegen.
Formulare
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
- Gebühren entrichten
Reiterplaketten per Post empfangen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Städteregion Aachen