§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

    § 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

    Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Gültige Reitkennzeichen benötigt jeder, der im Wald oder in der freien Landschaft ausreitet. Sie werden bei der für den Wohnort des Pferdehalters zuständigen untere Naturschutzbehörde erteilt. Sie gelten für das jeweilige Kalenderjahr. Der Pferdehalter ist für die Kennzeichnung seines Pferdes verantwortlich.

    Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich. Persönliche Vorsprachen sind nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall dennoch eine persönliche Vorsprache erfolgen, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c34f5948ec0752d11e27f002aa00d970

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    60/2 Natur und Landschaft, Jagd und Fischerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
    • Gebühren entrichten

    Reiterplaketten per Post empfangen

    Bearbeitungsdauer

    Ungefähr zwei Tage

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Für private Reiter: 39,50 € Kennzeichen und Jahresplaketten; 30,50 € nur Jahresplaketten (Kennzeichen sind vorhanden) Reiterhöfe für Mietpferde: 89,50 € Kennzeichen und Jahresplaketten; 80,50 € nur Jahresplaketten (Kennzeichen sind vorhanden)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Das Reiten sowie das Führen eines Pferdes ohne gültige und beiderseitig gut sichtbare Reitkennzeichen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbuße geahndet werden. Bitte beachten Sie auch, dass stets beide Reitkennzeichen gut sichbar geführt werden müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de