§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

    Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen

    Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.

    Beschreibung

    Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.

    Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.  

    Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Umwelt- oder Naturschutzabteilung der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.[CJ1] 

    Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden. 

     [CJ1]Bedeutet dies, dass das NRW-Reitkennzeichen dann auch in anderen Bundesländern gültig ist?

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b79e1e56221ff0a026372cb21eb6c310

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Schanze 4

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
    • Gebühren entrichten

    Reiterplaketten per Post empfangen

    Bearbeitungsdauer

    Ungefähr zwei Tage

    Kosten

    Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de