Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Reiten in der freien Landschaft und im Wald
Wer den Kreis auf dem Pferderücken erleben möchte, kann sich auf gut 500 Kilometer ausgewiesene Reitwege im Kreisgebiet freuen. Eine gute Übersicht über das Reitwegenetz erhalten Sie mit dem nebenstehenden Link zum "GeoPortal Niederrhein" (Thematische Auswahl: "Freizeit und Kultur").
Reitkennzeichen und Reitplaketten
Jeder, der im Wald oder in der freien Landschaft ausreitet, braucht nach dem Landesnaturschutzgesetz gut sichtbare Reitkennzeichen und gültige Reitplaketten. Reitkennzeichen und Jahresplaketten können beim Kreis Kleve bestellt werden. Mit dem Erwerb der Reitplaketten wird die so genannte Reitabgabe gezahlt. Die Reitabgabe wird zweckgebunden für Anlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet. Je höher die Einnahmen aus der Reitabgabe sind, desto mehr Geld kann in die Unterhaltung und den Ausbau des Reitwegenetzes investiert werden.
Reiterinnen und Reiter, die ohne gültige Kennzeichen und Plaketten reiten, schaden sich deshalb nicht nur selbst, sondern verhalten sich auch unfair gegenüber denjenigen, die ordnungsgemäß die Reitabgabe entrichten. Das Reiten ohne gültige Kennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend behördlich zu ahnden ist.
Regelung zur Nutzung der Reitwege im Wald
§ 28 Abs. 2 StVO Zeichen 238
Ich weise ich darauf hin, dass das obige Verkehrsschild einen Sonderweg für Reiter kennzeichnet.
Diese Wege dürfen nicht von anderen Verkehrsteilnehmern, z. B. von Fußgängern oder Radfahrern, genutzt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
- Gebühren entrichten
Reiterplaketten per Post empfangen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
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