Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Individuelle, intensive und längerfristige Hilfen - bei Erziehungsproblemen und zur Persönlichkeitsentwicklung
Manche Eltern brauchen einen gewissen Zeitraum eine intensivere Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder, wenn sie mit diesen alleine nicht zurechtkommen oder überfordert sind. Das Jugendamt vermittelt Unterstützungsmaßnahmen, so genannte Hilfen zur Erziehung, wenn es einen Hilfebedarf feststellt.
Eine Möglichkeit der Hilfe durch eine Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
- Der Erziehungsbeistand steht vor allem dem Kind oder Jugendlichen aber auch den Eltern als Berater und Begleiter in Problemen des täglichen Lebens zur Seite.
- Eine Fachkraft, die bei einem Wohlfahrtsverband oder einem anderen Anbieter der Jugendhilfe beschäftigt ist, arbeitet mit Ihrem Kind und Ihnen zusammen.
- Der Erziehungsbeistand steht unter Schweigepflicht.
- Das Jugendamt richtet die Erziehungsbeistandschaft auf Antrag der Eltern ein. Sie kann auf deren Wunsch jederzeit aufgehoben werden.
- Erziehungsrechte und -pflichten bleiben unberührt.
- Die Hilfe ist für die Familie kostenlos.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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