Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach beruflichem Anerkennungsverfahren beantragen
Nach erfolgreicher Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation oder Erhalt der Berufsausübungserlaubnis in Deutschland, kann in direktem Anschluss Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für längstens 12 Monate verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Troisdorf
Wesentliche Vorschriften des Ausländerrechts finden sich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Das AufenthG enthält Bestimmungen über die Aufenthaltsgenehmigungs- und Passpflicht, die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, die Aufenthaltsbeendigung, Zuständigkeit und Verfahren sowie Straf- und Bußgeldvorschriften.
Ergänzend zum AufenthG sind Spezialvorschriften ergangen; insbesondere:
- das FreizügigkeitsG / EU für EU Bürger,
- das Asylverfahrensgesetz für Asylbewerber.
Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels. Das AufenthG unterscheidet verschiedene Aufenthaltstitel:
- die Aufenthaltserlaubnis (befristet)
- die Niederlassungserlaubnis (unbefristet).
Die Aufenthaltserlaubnis gilt für einen bestimmten Zweck und ist zeitlich befristet.
Sie kommt zum Beispiel in Betracht für den Familiennachzug. Sie wird auch erteilt, wenn dem Ausländer aus dringend humanitären völkerrechtlichen oder politischen Gründen die Einreise oder der Aufenthalt im Bundesgebiet erlaubt werden soll.
Die Niederlassungserlaubnis ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht - wie die anderen Aufenthaltsgenehmigungen - mit Auflagen oder Bedingungen versehen werden.
Jeder Aufenthaltstitel muss eine Auflage enthalten, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit regelt.
Nebenbestimmungen zu Aufenthaltstiteln
§12 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sieht vor, dass Aufenthaltstitel auch nachträglich mit Auflagen versehen werden können.
Ausnahme: Eine Niederlassungserlaubnis darf nicht mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Die Auflage ist nicht Bestandteil des Aufenthaltstitels, sondern ein eigener Verwaltungsakt. Sie verpflichtet zu einem Handeln, Dulden oder Unterlassen. Sie kann isoliert angefochten (Klage) und aufgehoben werden.
Ob die Ausländerbehörde dem Aufenthaltstitel eine Auflage beifügt, steht in ihrem Ermessen.
Jeder Aufenthaltstitel muss eine Nebenbestimmung bezüglich der Erwerbstätigkeit enthalten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Troisdorf
Nach Absprache
Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
- Schriftform erforderlich: nein
Voraussetzungen
Sie sind bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach einem erfolgreichen Anerkennungsverfahren Ihrer ausländischen Berufsqualifikation im Bundesgebiet, deren Höchstzeitraum von 12 Monaten noch nicht ausgeschöpft ist.
Weitere allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind insbesondere:
- ein gesicherter Lebensunterhalt,
- eine geklärte Identität,
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Troisdorf
Der Aufenthaltstitel wird generell nur auf Antrag erteilt beziehungsweise verlängert.
Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Im Internet können Sie auf der Portalseite der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland weitere Informationen erhalten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt HamburgBezirksamt HarburgFachamt EinwohnerwesenHarburger Rathausplatz 121073 HamburgE-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.deFax: 040 42790-7600Telefon: +49 40 428713849 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
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