Fundsachen HerausgabeOnline erledigen

    Vorgesehen zum Löschen - Fundsachen Herausgabe

    Hinweise für Unna

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Wenn Sie in Unna etwas verloren haben, kann Ihnen vielleicht das Fundbüro im Bürgerservice helfen. Denken Sie bitte daran, dass es unter Umständen einige Tage bis Wochen dauern kann, bis eine Fundsache den Weg ins Fundbüro gefunden hat. Können Sie als Eigentümer*in ermittelt werden (z. B. bei Ausweispapieren), informieren wir Sie so schnell wie möglich. Das Fundbüro im Bürgerservice stellt bei Verlust von versicherten Gegenständen (z.B. Fahrräder) auch Bescheinigungen für die Versicherungen aus. Sollten Sie etwas finden und an sich nehmen, müssen Sie dies dem Fundbüro melden. Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhandengekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, also mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und damit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sachen (z.B. schrottreife Fahrräder oder Mopeds, unbrauchbare Fahrzeugreifen, zerrissene, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- und Wäschestücke u.a.). Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10 Euro sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Aufnahme des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_77b2e891d30740bc433ada92c371591e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02303 103-3399

    Fax: 02303 103-3398

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    • ggf. Personalausweis/Pass
    • ggf. Eigentumsnachweis (z.B. Rechnung o.ä.)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    bei der Aushändigung des Fundgegenstandes fallen Gebühren gemäß Tarifstelle 9 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW für die Aufbewahrung an. Die Höhe orientiert sich dabei am Wert des Gegenstandes:

    • im Wert bis 25 Euro: kostenfrei
    • im Wert von 26 Euro bis 150 Euro: 10 Euro
    • im Wert von 151 Euro bis 500 Euro: 15 Euro
    • im Wert über 500 Euro: 20 Euro
    • je weitere angefangene 500 Euro: 20 Euro
    • Verlustbescheinigungen für Versicherungen: 1,50 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Unna

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de