Fundsachen Herausgabe

    Vorgesehen zum Löschen - Fundsachen Herausgabe

    Hinweise für Hille

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Sie haben etwas verloren?

    Sie können telefonisch oder per E-Mail erfragen, ob wir eine solche Fundsache erhalten haben.

    Den Verlust eines Gegenstandes können Sie auch mit dem Online-Formular "Verlustanzeige" mitteilen.

    Verluste werden vom Bürgerbüro auch telefonisch aufgenommen. Wenn die Person ihre Telefonnummer hinterlässt und der verlorene Gegenstand abgegeben werden sollte, wird die Person auch kontaktiert.

    Wo werden die Fundsachen aufbewahrt?

    Tiere wie Hunde, Katzen, Vögel und andere Kleintiere werden vom Tierschutzverein  Minden e. V. aufgenommen und von dort weiter vermittelt. Sie erreichen das Tierheim unter 0571 41109. Hierhin wenden Sie sich bitte auch, wenn Sie ein Tier im Gebiet der Gemeinde Hille gefunden haben.

    Sonstige Fundgegenstände wie Schlüssel, Portemonnaies, Regenschirme, Taschen, Handys, Uhren, Schmuck, Brillen werden im Bürgerbüro sicher verwahrt.

    Ansprüche des Finders / der Finderin

    Der Finder bzw. die Finderin hat generell Ansprüche auf:

    • Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der oder die Verlierende nicht bekannt wurde,
    • den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro,
    • den Ersatz seiner bzw. ihrer etwaigen Aufwendungen, z. B. wenn Transportkosten nachgewiesen werden können.

    Finder*innen, die Anspruch auf Eigentumserwerb erhoben haben, benachrichtigen wir nach Ablauf der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist  über den Eigentumserwerb bzw. fordern sie schriftlich auf, die Fundsache innerhalb von vier Wochen abzuholen. 

    Wird die Fundsache nicht abgeholt, geht das Recht an der Fundsache auf die Gemeinde Hille über.

    Sollte der Fundgegenstand einem Verlierer bzw. einer Verliererin zugeordnet werden können, benachrichtigen wir diese Person umgehend.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f8bb507866781537888c176aad6f500a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    E-Mail: buergerbuero@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    E-Mail: buergerbuero@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hille

    Formulare

    Hinweise für Hille

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hille

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hille

    Fristen

    Hinweise für Hille

    Aufbewahrung der Fundsachen erfolgt für 6 Monate.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hille

    Kosten

    Hinweise für Hille

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hille

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hille

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de