Fundsachen HerausgabeOnline erledigen

    Vorgesehen zum Löschen - Fundsachen Herausgabe

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Wer kennt das nicht? Die Brille oder der Schlüsselbund sind verloren gegangen. Wenn die Suche im Haus, im Auto und in den Taschen erfolglos bleibt, fragen Sie doch im Fundbüro nach!

    Wer eine herrenlose Sache (wie z. B. Schlüssel, Brille, Geldbörse) findet und an sich nimmt, hat nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dem Verlierer, dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. Kennt der Finder den Empfangsberechtigten nicht, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Person erheblich sein könnten, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen, sofern die Sache einen Wert von 10 Euro übersteigt. Diese Anzeige ist dem Fundbüro zu erstatten.

    Wenn Sie ein Tier finden, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem  Tierschutzverein Rhein-Sieg-Kreis auf.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_becfc0e4ac0afdb9bd0d3ed111cc6cd3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Angaben über Ort und Zeit des Fundes sowie des Fundgegenstandes bzw. Angaben zum verlorenen Dokument. Bitte bringen Sie ggf. auch Ihren Personalausweis sowie einen entsprechenden Eigentumsnachweis (z. B. Rechnung) mit.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bei Wiedererlangung durch den Verlierer oder beim Erwerb von gefundenen Gegenständen durch den Finder nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten werden nachfolgende Gebühren erhoben:

    • Wert bis 25 Euro: gebührenfrei
    • 26 Euro bis 150 Euro: 10 Euro Gebühr
    • 151 Euro bis 500 Euro: 15 Euro Gebühr
    • über 500 Euro: 20 Euro Gebühr
    • je weitere angefangene 500 Euro 20 Euro Gebühr
    • Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen: 15 Euro Gebühr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de