Vorgesehen zum Löschen - Fundsachen Herausgabe
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Wer kennt das nicht? Die Brille oder der Schlüsselbund sind verloren gegangen. Wenn die Suche im Haus, im Auto und in den Taschen erfolglos bleibt, fragen Sie doch im Fundbüro nach!
Wer eine herrenlose Sache (wie z. B. Schlüssel, Brille, Geldbörse) findet und an sich nimmt, hat nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dem Verlierer, dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. Kennt der Finder den Empfangsberechtigten nicht, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Person erheblich sein könnten, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen, sofern die Sache einen Wert von 10 Euro übersteigt. Diese Anzeige ist dem Fundbüro zu erstatten.
Wenn Sie ein Tier finden, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Tierschutzverein Rhein-Sieg-Kreis auf.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
Angaben über Ort und Zeit des Fundes sowie des Fundgegenstandes bzw. Angaben zum verlorenen Dokument. Bitte bringen Sie ggf. auch Ihren Personalausweis sowie einen entsprechenden Eigentumsnachweis (z. B. Rechnung) mit.
Formulare
Hinweise für Sankt Augustin
Voraussetzungen
Hinweise für Sankt Augustin
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sankt Augustin
Verfahrensablauf
Hinweise für Sankt Augustin
Fristen
Hinweise für Sankt Augustin
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sankt Augustin
Kosten
Hinweise für Sankt Augustin
Bei Wiedererlangung durch den Verlierer oder beim Erwerb von gefundenen Gegenständen durch den Finder nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten werden nachfolgende Gebühren erhoben:
- Wert bis 25 Euro: gebührenfrei
- 26 Euro bis 150 Euro: 10 Euro Gebühr
- 151 Euro bis 500 Euro: 15 Euro Gebühr
- über 500 Euro: 20 Euro Gebühr
- je weitere angefangene 500 Euro 20 Euro Gebühr
- Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen: 15 Euro Gebühr
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Weitere Informationen
Hinweise für Sankt Augustin
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Sankt Augustin