Fundsachen HerausgabeOnline erledigen

    Vorgesehen zum Löschen - Fundsachen Herausgabe

    Hinweise für Erkelenz

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Fundsachen sind beim Fundbüro anzuzeigen und werden hier in der Regel in Verwahrung genommen. Ist der Eigentümer einer Fundsache (z. B. Ausweis) ohne Weiteres zu ermitteln, wird dieser kurzfristig informiert. Bei Gegenständen, die nicht auf den Eigentümer schließen lassen, ist die Initiative des Eigentümers gefordert. In der Regel ist eine Anfrage beim Fundbüro, bei der Polizei und, soweit es sich um Tiere handelt, beim Tierheim zu empfehlen.
    Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate ab der Anzeige des Fundes. Macht der Eigentümer seine Rechte innerhalb dieser Frist nicht geltend, kann der Finder die Herausgabe der Fundsache verlangen. Ist der Finder nicht interessiert, wird die Fundsache seitens des Fundbüros versteigert oder anderweitig verwertet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_12fa5f80cc7d7ed7dedf58dc27516df5

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkelenz

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Gebühr ist abhängig vom Wert der Fundsache und richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkelenz

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de