Fundsachen Herausgabe

    Vorgesehen zum Löschen - Fundsachen Herausgabe

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Fundsachen und Fundtiere

    Das Fundbüro der Stadt Baesweiler dient als Sammelstelle für im Stadtgebiet aufgefundene Gegenstände. Haben Sie also in Baesweiler eine herrenlose Sache gefunden oder ist Ihnen eine Sache im Stadtgebiet verloren gegangen, können Sie sich gerne mit dem Fundbüro in Verbindung setzten.

    Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben

    Wer eine offensichtlich verlorene Sache findet - beispielsweise eine Geldbörse auf dem Gehweg - ist verpflichtet, diese Sache dem Eigentümer zurückzugeben, wenn der Wert der Sache nicht unter 10 Euro liegt. Sofern der Finder den Eigentümer nicht kennt, ist er verpflichtet, den Fund bei der Stadtverwaltung zu melden bzw. die Sache dort anzuliefern. Nach einem halben Jahr kann der Finder an der verlorenen Sache Eigentum erwerben, sofern der Gegenstand vorher vom eigentlichen Eigentümer nicht abgeholt wurde.

    Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben

    Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden.

    Aufgefundene Tiere

    Sofern Sie ein herrenloses Tier im Stadtgebiet finden, wenden Sie sich bitte an den Tierschutzverein für die StädteRegion Aachen e. V. (Feldchen 26 in 52070 Aachen, Telefon: 0241/9204250, Mail: info@tierheim-aachen.de, Internet: www.tierheim-aachen.de).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f7147df9452bcd9e2d43ddb22c411212

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de