Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Die Förderung verfolgt das Ziel, preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen für:

    • Haushalte mit geringem Einkommen und Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS),
    • für ältere Menschen und
    • für Menschen mit Behinderung.

    Angestrebt wird dabei eine erhöhte Wohnqualität und ein einheitlicher Wohnungsstandard, der den Wohnbedürfnissen in den unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht wird.

    Zudem werden auch Gruppenwohnungen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung gefördert, in denen mehrere Personen selbstbestimmt zur Miete wohnen und ihre Pflege oder Betreuung mithilfe ambulanter Dienste organisieren können.

    Neben einem Neubau kann bei der Wohnraumförderung auch die Modernisierung von Wohnraum in Bestandsgebäuden gefördert werden. Der Kreis Herford unterstützt diese Förderung des Landes NRW zusätzlich mit einem eigenen kommunalen Förderprogramm. Aus diesem Wohnraumförderprogramm heraus kann auf Antrag ein Mietzuschuss für den Investor gewährt werden. Die Auszahlung dieses Mietzuschusses durch den Kreis Herford erfolgt dann nach Abschluss und Anzeige der Bezugsfertigkeit des Förderobjektes.

    Haben Sie Interesse an einer Förderung für ein Mietobjekt? Bitte klären Sie im Vorfeld bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde den dortigen aktuellen Bedarf und erkundigen Sie sich gegebenenfalls auch, ob das Objekt nachhaltig an den betroffenen Personenkreis vermietet werden kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bc6a5f65687b48b64dbf4b2ec3c09768

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50.21 Wohngeld / Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Antragsformulare finden Sie Formular-Pool der NRW.BANK.

    Formulare

    Formulare: Antrag auf Wohnungsbauprämie
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein und  das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    Eine Wohnungsbauprämie wird gewährt, wenn Sie prämien-begünstigte Aufwendungen von mindestens 50 Euro pro Jahr leisten und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
    • Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten den Antrag für die Wohnungsbauprämie jedes Jahr zusammen mit Ihrem Kontoauszug von Ihrer Bausparkasse.
    Das Formular schicken Sie dann ausgefüllt dorthin zurück.

    Die Bausparkasse ermittelt aufgrund Ihrer Angaben die Wohnungsbauprämie; vorbehaltlich einer späteren Überprüfung durch die Finanzverwaltung und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Unbegründete Wohnungsbauprämien-Anträge werden von der Bausparkasse selbst abgelehnt.

    Sie können die Prämie auch noch zwei Jahre rückwirkend - nach Ablauf des Sparjahres - beantragen.

    Die Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt automatisch durch Ihr Wohnsitz-Finanzamt.

    Im Rahmen eines Datenabgleichs wird geprüft, ob die Wohnungsbauprämie bei verschiedenen Bausparkassen über die gesetzlichen Höchstbeträge hinaus festgesetzt wurde. Weiterhin wird geprüft, ob die Einkommensgrenzen überschritten wurden, Wohnungsbauprämie für vermögenswirksame Leistungen festgesetzt wurde, obwohl ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht und bei Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage die verbleibenden Aufwendungen je Bausparkasse weniger als 50 € betragen.
    Soweit aufgrund der Prüfung des Finanzamtes die ermittelte Wohnungsbauprämie zu ändern ist, wird dies der Bausparkasse elektronisch mitgeteilt.
    Sobald Ihr Bausparvertrag zugeteilt und die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurden, erfolgt die Auszahlung Ihrer Prämien direkt auf Ihr Bausparkonto.
    Die Rückforderung zu Unrecht gewährter Wohnungsbauprämie ist von der Bausparkasse vorzunehmen.

    Fristen

    Antragstellung: jährlich bis zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres

    Bearbeitungsdauer

    Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist.

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    ALLES WICHTIGE ZUR FÖRDERUNG
    Grunddarlehen Einkommensgruppe A (BEG Effizienzhaus 55 Standard, ab dem 01.07.2022)
    Neubau-/ Bestandsmaßnahmen 2.620 €/m²
    Zusatzdarlehen BEG Effizienzhaus 40 Standard
    (pro m² förderfähiger Wohnfläche) 250 €/m² Standortaufbereitung
    (75 % der förderfähigen Kosten) max. 20.000 €/WE Klimaanpassung | Wohnumfeld
    (75 % der förderfähigen Kosten) max. 10.000 €/WE Bauen mit Holz
    (1,10 €/kg Holz, nach PEFC oder FSC) max. 15.000 €/WE Städtebauliche/Gebäudebedingte Mehrkosten
    (Nutzungsänderung in besonderem Gebäudebestand) max. 600 €/m² Mieteinfamilienhäuser
    (familienfreundliche Bauform mit Garten) 10.000 €/Haus Weitere Zusatzdarlehen

    Rollstuhlgerechter Wohnraum, unter anderem mit
    geförderten Schwerbehindertenmaßnahmen


    Tilgungsnachlässe (TiNa) Grunddarlehen 25-jährige Miet- und Belegungsbindung 20 % Grunddarlehen
    30-jährige Miet- und Belegungsbindung 25 % Zusatzdarlehen 50 % Bewilligungsmiete 5,90 €/m² (ggf. 6,00 €/m²
    bei BEG Effizienzhaus 40 möglich)
    Konditionen (für das Darlehen des Landes NRW) Zinsen für die ersten 15 Jahre 0,0 % Zinsen für die weiteren 10 bzw. 15 Jahre 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag (laufend jährlich) 0,5 % Gebühren Kreis Herford (einmalig) 0,4 % Tilgung 1,0 % oder 2,0 % Sondertilgungen/5 tilgungsfreie Jahre möglich Eigenleistung (auf Antrag TiNa anteilig anrechenbar) 20 % Miet- und Belegungsbindung 25 oder 30 Jahre KfW und andere Förderungen  gegebenenfalls kombinierbar

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 01.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de