Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen
Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Die Förderung verfolgt das Ziel, preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen für:
- Haushalte mit geringem Einkommen und Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS),
- für ältere Menschen und
- für Menschen mit Behinderung.
Angestrebt wird dabei eine erhöhte Wohnqualität und ein einheitlicher Wohnungsstandard, der den Wohnbedürfnissen in den unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht wird.
Zudem werden auch Gruppenwohnungen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung gefördert, in denen mehrere Personen selbstbestimmt zur Miete wohnen und ihre Pflege oder Betreuung mithilfe ambulanter Dienste organisieren können.
Neben einem Neubau kann bei der Wohnraumförderung auch die Modernisierung von Wohnraum in Bestandsgebäuden gefördert werden. Der Kreis Herford unterstützt diese Förderung des Landes NRW zusätzlich mit einem eigenen kommunalen Förderprogramm. Aus diesem Wohnraumförderprogramm heraus kann auf Antrag ein Mietzuschuss für den Investor gewährt werden. Die Auszahlung dieses Mietzuschusses durch den Kreis Herford erfolgt dann nach Abschluss und Anzeige der Bezugsfertigkeit des Förderobjektes.
Haben Sie Interesse an einer Förderung für ein Mietobjekt? Bitte klären Sie im Vorfeld bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde den dortigen aktuellen Bedarf und erkundigen Sie sich gegebenenfalls auch, ob das Objekt nachhaltig an den betroffenen Personenkreis vermietet werden kann.
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Ansprechpartner
50.21 Wohngeld / Wohnungsbauförderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05732 100-9291
E-Mail: soziales@loehne.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
Antragsformulare finden Sie Formular-Pool der NRW.BANK.
Formulare
Formulare: Antrag auf Wohnungsbauprämie
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie müssen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Eine Wohnungsbauprämie wird gewährt, wenn Sie prämien-begünstigte Aufwendungen von mindestens 50 Euro pro Jahr leisten und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
Verfahrensablauf
Sie erhalten den Antrag für die Wohnungsbauprämie jedes Jahr zusammen mit Ihrem Kontoauszug von Ihrer Bausparkasse.
Das Formular schicken Sie dann ausgefüllt dorthin zurück.
Die Bausparkasse ermittelt aufgrund Ihrer Angaben die Wohnungsbauprämie; vorbehaltlich einer späteren Überprüfung durch die Finanzverwaltung und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Unbegründete Wohnungsbauprämien-Anträge werden von der Bausparkasse selbst abgelehnt.
Sie können die Prämie auch noch zwei Jahre rückwirkend - nach Ablauf des Sparjahres - beantragen.
Die Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt automatisch durch Ihr Wohnsitz-Finanzamt.
Im Rahmen eines Datenabgleichs wird geprüft, ob die Wohnungsbauprämie bei verschiedenen Bausparkassen über die gesetzlichen Höchstbeträge hinaus festgesetzt wurde. Weiterhin wird geprüft, ob die Einkommensgrenzen überschritten wurden, Wohnungsbauprämie für vermögenswirksame Leistungen festgesetzt wurde, obwohl ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht und bei Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage die verbleibenden Aufwendungen je Bausparkasse weniger als 50 € betragen.
Soweit aufgrund der Prüfung des Finanzamtes die ermittelte Wohnungsbauprämie zu ändern ist, wird dies der Bausparkasse elektronisch mitgeteilt.
Sobald Ihr Bausparvertrag zugeteilt und die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurden, erfolgt die Auszahlung Ihrer Prämien direkt auf Ihr Bausparkonto.
Die Rückforderung zu Unrecht gewährter Wohnungsbauprämie ist von der Bausparkasse vorzunehmen.
Fristen
Antragstellung: jährlich bis zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres
Bearbeitungsdauer
Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist.
Kosten
Hinweise für Löhne
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Löhne
Weitere Informationen
Hinweise für Löhne
ALLES WICHTIGE ZUR FÖRDERUNG
Grunddarlehen Einkommensgruppe A (BEG Effizienzhaus 55 Standard, ab dem 01.07.2022)Neubau-/ Bestandsmaßnahmen 2.620 €/m²
Zusatzdarlehen BEG Effizienzhaus 40 Standard
(pro m² förderfähiger Wohnfläche) 250 €/m² Standortaufbereitung
(75 % der förderfähigen Kosten) max. 20.000 €/WE Klimaanpassung | Wohnumfeld
(75 % der förderfähigen Kosten) max. 10.000 €/WE Bauen mit Holz
(1,10 €/kg Holz, nach PEFC oder FSC) max. 15.000 €/WE Städtebauliche/Gebäudebedingte Mehrkosten
(Nutzungsänderung in besonderem Gebäudebestand) max. 600 €/m² Mieteinfamilienhäuser
(familienfreundliche Bauform mit Garten) 10.000 €/Haus Weitere Zusatzdarlehen
Rollstuhlgerechter Wohnraum, unter anderem mit
geförderten Schwerbehindertenmaßnahmen
Tilgungsnachlässe (TiNa) Grunddarlehen 25-jährige Miet- und Belegungsbindung 20 % Grunddarlehen
30-jährige Miet- und Belegungsbindung 25 % Zusatzdarlehen 50 % Bewilligungsmiete 5,90 €/m² (ggf. 6,00 €/m²
bei BEG Effizienzhaus 40 möglich)
Konditionen (für das Darlehen des Landes NRW) Zinsen für die ersten 15 Jahre 0,0 % Zinsen für die weiteren 10 bzw. 15 Jahre 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag (laufend jährlich) 0,5 % Gebühren Kreis Herford (einmalig) 0,4 % Tilgung 1,0 % oder 2,0 % Sondertilgungen/5 tilgungsfreie Jahre möglich Eigenleistung (auf Antrag TiNa anteilig anrechenbar) 20 % Miet- und Belegungsbindung 25 oder 30 Jahre KfW und andere Förderungen gegebenenfalls kombinierbar
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 01.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Löhne