Wohnungsbauförderung
Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.
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erforderliche Unterlagen
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Grundsätzlich ist das Einkommen der letzten 12 Monate von allen zum Haushalt gehörenden Personen nachzuweisen. Darüber hinaus dienen folgende Unterlagen (soweit für Sie zutreffend) der Vollständigkeit und ermöglichen eine sofortige Antragsbearbeitung:
1. Ausweise:
Gültiger Personalausweis oder Meldebescheinigung
Pässe mit mindestens noch einem Jahr gültigen Aufenthaltstitel
Schriftliche Vollmacht, wenn der Wohnberechtigungsschein für eine dritte Person beantragt wird
2. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen:
Einkommenserklärung für jede Person im Haushalt, die über Einkommen verfügt
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind die Angaben in der Einkommenserklärung von den Arbeitgebern zu bestätigen oder die letzten 12 Lohnabrechnungen vorzulegen, ggf. Arbeits- oder Ausbildungsvertrag
Nachweis über die Höhe und Dauer des Elterngeldes
3. Selbständige/Gewerbetreibende:
Letzter Einkommenssteuerbescheid und Gewinn- oder Verlustrechnung
Bei freiwillig Versicherten: Versicherungsnachweis und Nachweis über die Beitragshöhe (Kranken- Lebens-, private Pflege-, Rentenversicherung)
4. Arbeitslose:
Aktueller Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit über den Bezug von Arbeitslosengeld I oder II und
Letzter Kontoauszug über die Zahlung der Leistungen
5. Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung:
Aktueller Bewilligungsbescheid und
Letzter Kontoauszug über die Zahlung der Sozialhilfe
6. Auszubildende:
Ausbildungsvertrag, letzte Verdienstabrechnung
Ggf. Nachweis über Berufsausbildungsbeihilfe oder Elternunterhalt
7. Rentnerinnen, Rentner, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger:
Letzte Rentenbescheide, auch Bescheide über Unfallrenten, Kriegsopferversorgungsrenten, Versicherungsrenten, Werksrenten, Zusatzrenten (Bund/Land/Gemeinde)
Verdienstbescheinigung über die aktuelle Höhe der Pensionsbezüge sowie über die Höhe des zuletzt gezahlten Weihnachtsgeldes
8. Schülerinnen, Schüler, Studentinnen und Studenten:
Ab dem 16. Lebensjahr Schulbescheinigung
Aktuelle Studienbescheinigung
Ggf. BAFöG-Bescheid und/oder Einkommensnachweise oder Unterhaltsnachweise
9. Familien oder Alleinerziehende mit Kindern/Schwangere:
Mutterpass oder Bestätigung des Arztes oder der Ärztin über den voraussichtlichen Entbindungstermin, wenn die Geburt des Kindes innerhalb der nächsten 6 Monate ab Antragstellung erwartet wird.
Sorgerechtsnachweis bezüglich der Kinder bei getrennt lebenden oder Geschiedenen und Erklärung der Eltern über den zukünftigen Aufenthalt der Kinder
Formelle Bescheinigung über das Getrenntleben
Nachweis über den Erhalt oder die Zahlung von Unterhaltsleistungen
10. Lebensgemeinschaften:
Erklärung über eheähnliche Lebensgemeinschaft, ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde
Erklärung über die Verlobung oder Aufgebotsbescheinigung
11. Geschiedene:
Scheidungsurteil mit Regelung über Unterhalt oder
Erklärung über den Unterhalt
Nachweis über die Unterhaltszahlungen
12. Getrennt Lebende:
Ggf. Sorgerechtsbescheinigung vom Gericht oder Rechtsanwalt für minderjährige Kinder
Nachweis über den zu erwartenden gesetzlichen Unterhaltsanspruch
Nachweis über die Unterhaltszahlungen
13. Minderjährige:
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
14. Schwerbehinderte und Pflegebedürftige:
Gültiger Schwerbehindertenausweis
Nachweis über eventuelle Pflegestufe
Bei Rollstuhlfahrerinnen und –fahrern: Attest, soweit sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind
15. Verkauf oder Vermietung von Eigentum:
Nachweis über das vorhandene Eigentum
Bei unmittelbar bevorstehender Vermietung: Nachweis über die Höhe der Einnahmen
Bei unmittelbar bevorstehendem Verkauf: Nachweis über den Gewinn/Verlust
16. Freiwillig Versicherte:
Versicherungsnachweis (Kranken- und Lebensversicherung) und Nachweis über die Beitragshöhe
17. Ehepaare; die innerhalb der letzten 5 Jahre geheiratet haben und von denen keiner das 40. Lebensjahr vollendet hat:
Heiratsurkunde
Hinweis: In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein! Bitte beachten Sie, dass der Antrag vollständig und unterschrieben sein muss. Eine Bearbeitung von unvollständigen Anträgen ist nicht möglich. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr zwischen und 10,-- und 30,-- € erhoben. Die rechtliche Grundlage befindet sich u.a. im Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) und Wohnbindungsgesetz (WoBinG).
Formulare
Voraussetzungen
Sie müssen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Eine Wohnungsbauprämie wird gewährt, wenn Sie prämien-begünstigte Aufwendungen von mindestens 50 Euro pro Jahr leisten und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Verfahrensablauf
Sie erhalten den Antrag für die Wohnungsbauprämie jedes Jahr zusammen mit Ihrem Kontoauszug von Ihrer Bausparkasse.
Das Formular schicken Sie dann ausgefüllt dorthin zurück.
Die Bausparkasse ermittelt aufgrund Ihrer Angaben die Wohnungsbauprämie; vorbehaltlich einer späteren Überprüfung durch die Finanzverwaltung und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Unbegründete Wohnungsbauprämien-Anträge werden von der Bausparkasse selbst abgelehnt.
Sie können die Prämie auch noch zwei Jahre rückwirkend - nach Ablauf des Sparjahres - beantragen.
Die Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt automatisch durch Ihr Wohnsitz-Finanzamt.
Im Rahmen eines Datenabgleichs wird geprüft, ob die Wohnungsbauprämie bei verschiedenen Bausparkassen über die gesetzlichen Höchstbeträge hinaus festgesetzt wurde. Weiterhin wird geprüft, ob die Einkommensgrenzen überschritten wurden, Wohnungsbauprämie für vermögenswirksame Leistungen festgesetzt wurde, obwohl ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht und bei Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage die verbleibenden Aufwendungen je Bausparkasse weniger als 50 € betragen.
Soweit aufgrund der Prüfung des Finanzamtes die ermittelte Wohnungsbauprämie zu ändern ist, wird dies der Bausparkasse elektronisch mitgeteilt.
Sobald Ihr Bausparvertrag zugeteilt und die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurden, erfolgt die Auszahlung Ihrer Prämien direkt auf Ihr Bausparkonto.
Die Rückforderung zu Unrecht gewährter Wohnungsbauprämie ist von der Bausparkasse vorzunehmen.
Fristen
Antragstellung: jährlich bis zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres
Bearbeitungsdauer
Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist.
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 01.09.2020