Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.2.4: Verwaltungsangelegenheiten / Wohnraumförderung / Submission

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Fördermittel werden bei der örtlichen Bewilligungsbehörde bei der Kreisverwaltung Gütersloh beantragt. Die Notwendige Unterlagen und Antragsformulare sind über den Kreis Gütersloh erhältlich.

    Formulare

    Formulare: Antrag auf Wohnungsbauprämie
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Mit den Bauarbeiten darf nicht vor Bewilligung der Förderungsmittel begonnen werden. Kreditwürdigkeit und förderungsfähiges Wohnungsbauobjekt müssen gegeben sein.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Alle Informationen erfolgen durch den Kreis Gütersloh.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Fristen können beim Kreis Gütersloh erfragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Bearbeitungsdauer kann beim Kreis Gütersloh erfragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 01.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de