Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen
Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Fördermittel werden bei der örtlichen Bewilligungsbehörde bei der Kreisverwaltung Gütersloh beantragt. Die Notwendige Unterlagen und Antragsformulare sind über den Kreis Gütersloh erhältlich.
Formulare
Formulare: Antrag auf Wohnungsbauprämie
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Mit den Bauarbeiten darf nicht vor Bewilligung der Förderungsmittel begonnen werden. Kreditwürdigkeit und förderungsfähiges Wohnungsbauobjekt müssen gegeben sein.
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Alle Informationen erfolgen durch den Kreis Gütersloh.
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Fristen können beim Kreis Gütersloh erfragt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Bearbeitungsdauer kann beim Kreis Gütersloh erfragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 01.09.2020