Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen
Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen die Neuschaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Mieteinfamilienhäusern durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden..
Ziel der Förderung ist es, Haushalten mit geringem Einkommen sowie älteren und behinderten Menschen preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Mit der Förderung besteht die Verpflichtung, für einen Zeitraum von wahlweise 25 oder 30 Jahren den geschaffenen Wohnraum zu einem festgelegten Mietpreis den Haushalten zur Verfügung zu stellen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Der Mietpreis beträgt im Kreis Gütersloh je nach Gemeinde für die Einkommensgruppe A 6,00 €/m² oder 6,50 €/m² und für die Einkommensgruppe B 6,80 €/m² oder 7,40 €/m².
Wer ist antragsberechtigt? Welche Maßnahmen werden gefördert? Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein? Wie hoch ist die Fördersumme? Wie sind die Konditionen? Wie läuft das Antragsverfahren?
Antworten auf diese und weitere Fragen liefert umfassend die NRW.BANK.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Wohnungsbauprämie
(Angaben aus Ihrem Bausparvertrag - etwa die Vertrags- oder Bauspar-Nummer, Identifikations-Nummer, Steuerbescheid für das Antragsjahr)
Formulare
Formulare: Antrag auf Wohnungsbauprämie
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie müssen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Eine Wohnungsbauprämie wird gewährt, wenn Sie prämien-begünstigte Aufwendungen von mindestens 50 Euro pro Jahr leisten und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Sie erhalten den Antrag für die Wohnungsbauprämie jedes Jahr zusammen mit Ihrem Kontoauszug von Ihrer Bausparkasse.
Das Formular schicken Sie dann ausgefüllt dorthin zurück.
Die Bausparkasse ermittelt aufgrund Ihrer Angaben die Wohnungsbauprämie; vorbehaltlich einer späteren Überprüfung durch die Finanzverwaltung und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Unbegründete Wohnungsbauprämien-Anträge werden von der Bausparkasse selbst abgelehnt.
Sie können die Prämie auch noch zwei Jahre rückwirkend - nach Ablauf des Sparjahres - beantragen.
Die Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt automatisch durch Ihr Wohnsitz-Finanzamt.
Im Rahmen eines Datenabgleichs wird geprüft, ob die Wohnungsbauprämie bei verschiedenen Bausparkassen über die gesetzlichen Höchstbeträge hinaus festgesetzt wurde. Weiterhin wird geprüft, ob die Einkommensgrenzen überschritten wurden, Wohnungsbauprämie für vermögenswirksame Leistungen festgesetzt wurde, obwohl ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht und bei Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage die verbleibenden Aufwendungen je Bausparkasse weniger als 50 € betragen.
Soweit aufgrund der Prüfung des Finanzamtes die ermittelte Wohnungsbauprämie zu ändern ist, wird dies der Bausparkasse elektronisch mitgeteilt.
Sobald Ihr Bausparvertrag zugeteilt und die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurden, erfolgt die Auszahlung Ihrer Prämien direkt auf Ihr Bausparkonto.
Die Rückforderung zu Unrecht gewährter Wohnungsbauprämie ist von der Bausparkasse vorzunehmen.
Fristen
Antragstellung: jährlich bis zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres
Bearbeitungsdauer
Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 01.09.2020
Stichwörter
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