Wohnungsbau Förderung
Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Schaffung und den Erwerb von Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen insbesondere für:
Neubau/ Neuschaffung
- von Eigenheimen oder selbst genutzten Eigentumswohnungen,
- von Mietwohnungen durch Neubau oder bauliche Maßnahmen im Bestand
Erwerb
- von vorhandenen Eigenheimen oder selbst genutzten Eigentumswohnungen
Modernisierung
u.a. durch bauliche Maßnahmen zur
- Verbesserung der Energieeffizienz,
- Verbesserungen im Hinblick auf die Umsetzung der Barrierefreiheit,
- Umbau von Wohngebäuden (u.a. Ausbau, Umnutzung oder Erweiterung),
- Anpassungsmaßnahmen an Klimafolgen,
- Verbesserung der Sicherheit und Digitalisierung
in bestehenden Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen
Behindertengerechte Baumaßnahmen
Durch die Durchführung von Baumaßnahmen, die durch den konkreten individuellen Bedarf von Menschen mit Schwerbehinderung (GdB mind. 50 %) erforderlich werden.
Allgemeine Informationen
Nähere Informationen finden Sie auch auf den Flyern, die unter "Downloads" hinterlegt sind.
Bei Erwerb, Neubau oder Modernisierung von Wohneigentum sind Einkommensgrenzen einzuhalten (Vorabprüfung durch den Chancenprüfer möglich) und die Tragbarkeit der Belastung ist dauerhaft sicher zu stellen, ohne die wirtschaftliche Existenzgrundlage zu gefährden.
Die Förderung im Mietwohnungsbau ist mit der Übernahme von Mietpreis- und Belegungsbindungen verbunden.
Die Höhe der Fördermittel richtet sich individuell für den Einzelfall nach den geltenden Bestimmungen. Der Kreis Viersen ist zuständige Bewilligungsbehörde für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Der Bearbeitungszeitraum ist einzelfallbezogen. Bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden.
Um die Fördermöglichkeiten zu klären, sollten Sie auf jeden Fall schon in der Planungsphase frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen. Durch eine ausführliche und gebührenfreie Beratung können Sie sich mit den vielfältigen Förderbestimmungen vertraut machen.
Bitte vereinbaren Sie für das Beratungsgespräch einen Termin.
Die aktuell geltenden Förderrichtlinien, Antragsvordrucke und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.Bank.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Wohnungsbauprämie
(Angaben aus Ihrem Bausparvertrag - etwa die Vertrags- oder Bauspar-Nummer, Identifikations-Nummer, Steuerbescheid für das Antragsjahr)
Formulare
Formulare: Antrag auf Wohnungsbauprämie
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie müssen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Eine Wohnungsbauprämie wird gewährt, wenn Sie prämien-begünstigte Aufwendungen von mindestens 50 Euro pro Jahr leisten und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Viersen
Verfahrensablauf
Sie erhalten den Antrag für die Wohnungsbauprämie jedes Jahr zusammen mit Ihrem Kontoauszug von Ihrer Bausparkasse.
Das Formular schicken Sie dann ausgefüllt dorthin zurück.
Die Bausparkasse ermittelt aufgrund Ihrer Angaben die Wohnungsbauprämie; vorbehaltlich einer späteren Überprüfung durch die Finanzverwaltung und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Unbegründete Wohnungsbauprämien-Anträge werden von der Bausparkasse selbst abgelehnt.
Sie können die Prämie auch noch zwei Jahre rückwirkend - nach Ablauf des Sparjahres - beantragen.
Die Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt automatisch durch Ihr Wohnsitz-Finanzamt.
Im Rahmen eines Datenabgleichs wird geprüft, ob die Wohnungsbauprämie bei verschiedenen Bausparkassen über die gesetzlichen Höchstbeträge hinaus festgesetzt wurde. Weiterhin wird geprüft, ob die Einkommensgrenzen überschritten wurden, Wohnungsbauprämie für vermögenswirksame Leistungen festgesetzt wurde, obwohl ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht und bei Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage die verbleibenden Aufwendungen je Bausparkasse weniger als 50 € betragen.
Soweit aufgrund der Prüfung des Finanzamtes die ermittelte Wohnungsbauprämie zu ändern ist, wird dies der Bausparkasse elektronisch mitgeteilt.
Sobald Ihr Bausparvertrag zugeteilt und die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurden, erfolgt die Auszahlung Ihrer Prämien direkt auf Ihr Bausparkonto.
Die Rückforderung zu Unrecht gewährter Wohnungsbauprämie ist von der Bausparkasse vorzunehmen.
Fristen
Antragstellung: jährlich bis zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres
Bearbeitungsdauer
Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist.
Kosten
Hinweise für Viersen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen
Weitere Informationen
Online-Identifizierung mit Name und Passwort
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 01.09.2020